Ghusl fragen?
Assalamu aleykum
ich habe einige Fragen bezüglich ghusl . Danke für jede Antwort
- Nachdem ich komplett fertig mit ghusl war habe ich mein geschlechtsteil berührt. Ich war komplett fertig und habe mir sogar selbst unter der Dusche gesagt, dass ich jetzt fertig bin. Jetzt ist doch mein ghusl immer noch gültig, aber mein wudu ist ungültig, richtig? Heißt ich muss ghusl nicht neu machen, sondern nur wudu, oder?
- Was ist, wenn ich mir während ghusl nicht sicher bin, ob ich mich am geschlechtsteil berührt habe oder nicht. Soll ich mir den Kopf einfach nicht zerbrechen, weil ich weiß es echt nicht, ob ich mich berührt habe oder nicht. Oder muss ich auch einfach nur Wudu machen?
ich hoffe ihr versteht meine Fragen Barakallahu Feekum
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ZynxAgc/1716137066052_nmmslarge__0_51_1536_1536_42c614b6d127cdeff6c01e5944d7df02.jpg?v=1716137066000)
- Nur wenn du es mit Lust berührt hast, es gibt aber meinungsvreschiedenheiten.
- Wie gesagt, wenn du ohne lust berührst bricht es das wudhu nicht
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1. Wenn du nach dem Ghusl dein Geschlechtsteil berührt hast, bleibt dein Ghusl gültig, aber dein Wudu nicht. Du musst also dein Wudu erneuern, aber nicht dein Ghusl.
2. Wenn du während des Ghusl unsicher bist, ob du dein Geschlechtsteil berührt hast oder nicht, mach dir keine Sorgen. Setze dein Ghusl fort und denke nicht weiter darüber nach. Dein Wudu wird nur ungültig, wenn du sicher bist, dass du dein Geschlechtsteil nach dem vollständigen Ghusl berührt hast.
Möge Allah deine Gebete annehmen, Amin.
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Das absichtliche Berühren des Geschlechtsteils mit Gelüsten bricht den Wudu. Schau hier. Ansonsten darfst du dich waschen oder auch abtrocknen.
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Nein, der Gusl wird nicht gebrochen. Man muss halt nur darauf achten, dass man sich für das nächste Gebet wieder innerhalb der rituellen Reinheit befindet (Tahāra).
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Nach dem Hanafi madhab geht der wudu nicht verloren.
Soweit ich weiß bricht es nach keiner der Rechtsschulen den Ghusl, wenn man sein Geschlechtsteil währenddesen oder danach berührt. Höchstens den Wudu, da weiß ich aber nicht das Urteil der anderen Rechtsschulen.
aber mein ghusl ist nicht gebrochen, oder? Und es ist auch nicht so schlimm, wenn ich wudu ein Tag später mache, richtig?