Frage verführung Minderjähriger?
Ich habe eine Freundin die ist 13 und einen Freund der ist 15 die beiden hatten bereit Sex und küssen dich regelmäßig ich frage in ihrem Namen ob man ihn dann wegen verführung Minderjährigen
[Sexueller Mißbrauch von Kindern]
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ihr macht es zwar nix aus möchte aber trotzdem wissen wir die Rechtslage so ist.
Danke für die Antworten
Im Namen meiner Freundin und mit grüßen von mir
7 Antworten
in Deutschland: Wenn es Zungenküsse oder gar Sex war, hat er sich strafbar gemacht. Wenn nicht, dann nicht.
Praktisch würde ein Verfahren, sollten es überhaupt dazu kommen, aber sang- und klanglos eingestellt werden.
Die Tat ist angesichts des Alters bzw. Altersabstands vollkommen belanglos ...
In Österreich und Schweiz: Nein, vollkommen legal. Die beiden dürften auch Sex haben, dass die Wände wackeln.
PS: Einen Straftatbestand "Verführung Minderjähriger" gibt es übrigens gar nicht, bzw. nur in (Hollywood-)Filmen. In Deutschland und Österreich darf jeder Erwachsene mit Jugendlichen ab 14 Sex haben, in der Schweiz ab 16.
§176 Abs.1 Strafgesetzbuch
Dies ist der entsprechende Paragraph. Jedoch wenn keine Anzeige gestellt wird, wird auch nicht verhandelt. Weiterhin ist der geringe Altersunterschied strafmildernd anzufügen. Also wenn dies verhandelt würde, was ich fast nicht glaube, würde eine sehr geringe Strafe herauskommen.
laut Gesetz ist das bereits ein sexueller Missbrauch von Kindern
dazu MUSS den Jungen jemand anzeigen, dann wird automatisch ermittelt.
spielt keine Rolle - sobald die Eltern oder jemand das mitbekommt, läuft alles von alleine.
du hast doch den Text gelesen, und eingestellt - was ist daran so unmissverständlich
Man könnte den jungen dafür anzeigen er ist ja schon strafmündig
In diesem Fall hat der 15-jährige sich dadurch strafbar gemacht. Ob die 13-jährige das will oder nicht, spielt dafür keine Rolle.
Aber ihr macht es ja zurzeit nix aus muss dann trotzdem Anzeige erstattet werden?