Fast nackt bis nackt in der Öffentlichkeit?
Hey, ich bin W16 und möchte wissen was passieren kann, wenn ich nackt bis nackt in der Öffentlichkeit bin? Also auch rechtliche konsequenzen!
Danke
16 Antworten
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Das ist eine sehr interessante Frage, und ich habe auch eine für dich sicher interessante Antwort dafür. Aus der Realität.
Es gab so einen Fall in meiner Nähe, ich habe aus der lokalen Zeitung davon erfahren. Frau lief nackt durch die belebte Innenstadt, Mann filmte das. Polizei kommt dazu und fragt was abgeht, Erklärung: Videofilm, alles einvernehmlich. Polizei fordert Frau auf, sich anzuziehen. Polizei fragt das "Publikum", ob sich wer dadurch "belästigt" gefühlt hat, hat sich keiner gemeldet.
Warum kein Bußgeld? Warum aber musste sie sich anziehen?.
Erklärung der Zeitung: Eine Ordnungswidrigkeit (und damit Bußgeld) wäre es erst gewesen, wenn sich jemand belästigt gefühlt hätte. Es hätte aber sein können, dass sich in der nächsten Minute jemand belästigt fühlt, und weil die Polizei Ordnungswidrigkeiten nicht nur ahnden, sondern auch verhindern muss (bevor sie geschehen), deshalb musste sie auf dem Anziehen bestehen.
Rechtliche Konsequenz: Du würdest ein (kalkulierbares) Risiko eingehen. Außerdem mein dringender Rat: Wenn du es probieren willst, dann sollte zu deinem Schutz mindestens eine weitere Person deines Vertrauens dabei sein.
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Verlangen deine "Herrinnen" sowas von dir? Solltest du besser nicht machen, da kannst du ordentlich Ärger bekommen, sowohl mit dem Ordnungsamt als auch mit der Polizei.
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Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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In aller Regel stören sich die Leute nicht am Anblick von einem nackten Mädchen oder jungen Frau. Da gibt es oft mehr Applaus als Ablehnung. Viele wollen dann auch ein Selfie mit dem nackten Mädchen machen. Also, ich bin überzeugt, Du würdest viel Anerkennung bekommen. Neid ist nicht ausgeschlossen!
Juristisch begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, aber nur dann, wenn sich ein anderer Mensch über Deinem Anblick "ärgert". Die Juristen bezeichnen das als "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Im schlimmsten Fall bekommt Du eine Anzeige wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und müsstest eine Geldbuße zahlen.
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Es ist wie immer im Leben! Es kommt ganz drauf an.
Wo man nackt in der Öffentlichkeit ist, und ob es jemand zur anzeige gebracht haben. Es gibt örtliche Gegenden da würde ich es nicht machen wenn Kinder in der Nähe sein könnten zum Beispiel Kindergärten, Spielplatz,...
Viel Spaß
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danke :D