Erregung, wegen Erinnerung an den Po einer Mitschülerin. Verwerflich?
Ich (m, 19) habe noch starke Erinnerungen daran, als ich (damals 14) vor 5 Jahren (in der 8.Klasse) einer Mitschülerin (damals 14,heute 19) im engen und betonen Badeanzug auf den Po geguckt habe, als sie vor mir ging. Sie ist wirklich heiß. Da ihr Po ziemlich groß war bzw ist und man dementsprechend viel gesehen hat, habe ich dementsprechend rauf geguckt, fand es Mega heiß und die Erinnerung hat sich quasi bei mir "eingebrannt". Die Erinnerung daran erregt mich heute noch. Ist es verwerflich, dass mich die Erinnerungen an den Po einer damals Minderjährigen (14 Jährigen ) heute mit 19 immernoch erregt?
8 Antworten
Nein ich finde das ist nicht schlimm.
Ich habe auch so ein paar Erinnerungen die mir immer wieder schönes Kopfkino bereiten.
Als "normaler" Mensch kann man ja Kopfkino und reales ganz gut trennen.
jo das dich Gedanken an eine (damals) Minderjährige erregen ist normal. Du denkst doch nicht wirklich dass sie ganzen Erwachsenen, dass nie geil finden. Man sollte halt aber nicht so sehr rausposaunen.
Den Gedanken finde ich jetzt nicht verwerflich, ich weiß genau was du meinst.
Nö, ist nicht schlimm. Mit dem Wort "verwerflich" habe ich ein Problem, denn es ist gesellschaftlich entstanden und ich richte mich nicht nach der Gesellschaft - sondern nach mir selbst.
Das Mädchen leidet nicht, weil Du Dich an ihrem Po aufgeilst - sie weiß es ja nicht einmal. Sie hat es mit Sicherheit auch nicht provoziert - unterstelle ich mal.
Es gibt vieles, was uns erregt. Schlimm ist das Wenigste davon.
Finde ich auch (logisch, sonst hätte ich es nicht geschrieben). Es gibt mit Sicherheit auch Frauen, die ein Erregen bewusst provozieren. Das 14-jährige Mädel gehört wohl nicht dazu. Es gibt sogar Dinge (Objekte), die jemanden in Erregung versetzen können - diese provozieren mit Sicherheit nicht und es ist ihnen auch völlig schnuppe, ob sie sexualisiert werden oder nicht. Ergo darf sich jeder Appetit holen, wie und wo er/sie will.
Nur, wenn es darum geht, sich an Kindern zu vergreifen - und hier wäre es dann angewandte Pädophilie - dann ist das mehr als verwerflich; sondern eine Straftat. Und da sind wir uns wohl alle einig.
ist nicht verwerflich
Gesunde Ansicht!