Erotische chat zwischen 25 und 17?

7 Antworten

Ich versteh jetzt (noch) nicht das Problem?

Selbst wenn es zu einen Treffen gekommen wäre inklusive sexuellen Handlungen das wäre nur in Ausnahmefällen Strafbar (Abhängigkeitsverhältniss,Prostitution etc) in diesen uns vorliegenden Kontext.

Ein enger Freund(25) von mir hat mir gestern etwas gestanden, dass es ihn nun schon ein paar Jahre verfolgt

Wäre halt ganz gut zu wissen wie alt er zur "Tatzeit" war. Wie du es geschrieben hast, hätte er auch 18 und sie 17 sein können.


NrNummer7 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:41

Denke er damals 23 und sie 16-17

Er macht sich nur dann strafbar wenn bei einem Treffen das Mädchen unter 14 ist.

Bei einer 16 oder 17-jährigen ist das alles legal.

Ein Treffen wäre kein Problem gewesen. Auch was den Austausch von Bildern und den Chat angeht, alles legal .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 4 Jahre glückliche Beziehung

NrNummer7 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:47

Danke für die Antwort. Also ist auch kein Problem, weil er damals über 21 uns sie unter 18 war?

KleinesHasi85  27.09.2024, 09:48
@NrNummer7

nein, das ist alles kein Problem. Vollkommen legal. Wie gesagt u14 ist es verboten

NrNummer7 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:59
@KleinesHasi85

BDSM Themen wie Bondage usw. gelten nicht als zwingen, korrekt?

KleinesHasi85  27.09.2024, 10:05
@NrNummer7

Genau. Wenn beide zustimmen ist der Sex - auch BDSM - ja einvernehmlich und damit erlaubt

Nutzer683  27.09.2024, 09:46

Kannst du denn mir bitte einen Quelle angeben? Oder ein Zitat?

KleinesHasi85  27.09.2024, 09:53
@Nutzer683

Gern

Er hätte sich nur dann strafbar gemacht, wenn er ihr die Bilder aufgezungen hätte oder sie gedrängt hätte oder gar Geld geboten hätte. Denn das zählt bei u18 als Missbrauch.

Das war aber laut der Schilderung des Fragestellers nicht der Fall.

Nutzer683  27.09.2024, 09:58
@KleinesHasi85

Was ist eigentlich, wenn es nicht über intern geht sondern zu einem Treffen kommt usw. Gibt es da irgendwelche Einschränkungen? Also wenn das Mädchen 18 und der Junge 17 ist?

KleinesHasi85  27.09.2024, 10:55
@Nutzer683

Nein. ü14 ist im Grunde gleichzusetzen mit u18

Gewisse Sachen werden zwar kritisch beäugt (er 30, sie 15 z.B.) ist aber rechtlich gesehen erlaubt, sofern alles im beiderseitigem Einvernehmen geschieht.

Nutzer683  27.09.2024, 10:59
@KleinesHasi85

Achso, danke, gehört es denn nur zum Treffen oder auch zu sexuellen Handlungen?

KleinesHasi85  27.09.2024, 11:19
@Nutzer683

beides

Treffen ist grundsätzlich immer erlaubt. Keiner hat was gegen Kaffee trinken . Sexuelle Handlungen, wie gesagt beiderseitiges Einvernehmen.

Sie war 16 - da spielt das Alter keine Rolle, sofern es sich nicht um eine Schutzbefohlene handelt oder Geld beteiligt war.
Es wäre nicht mal bei einem Alter ab 14 unbedingt ein Problem - da gibt es zwar Einschränkungen, die sind aber nicht ganz so eindeutig und werden individuell beurteilt.
Dies gilt Pi mal Daumen in den DACHLI-Ländern


NrNummer7 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 09:49

Die Sorge von ihm war, weil er damals über 21 aber sie unter 18 war und erotisch gechattet und Bilder ausgetauscht haben. Aber soweit ich jetzt verstanden habe, stellt es kein Problem?