Er ist 28 Ich 17. strafbar?

6 Antworten

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Ist das strafbar

Nein.

oder ist das trotzdem noch legal aufgrund des Alters

Sowieso.

und auch der Situation dass er mein Vorgesetzter und Ausbilder ist ?

Auch das.

Bis Du 18 bist würde er sich strafbar machen, wenn er seine Position für den Sex missbrauchen würde.

So wie ich dich verstehe möchtest DU ggf. den Sex - nicht für irgendwelche beruflichen Vorteile, sondern weil Du ihn magst, bzw. ihr euch.

Das ist ab 16 erlaubt.

Also, viel Glück! ;-)


Lissy220 
Beitragsersteller
 14.11.2020, 22:00

Jap genau so ist es :)

mich mag ihn tatsächlich wirklich sehr und er hat nen mega schönen Charakter meiner Meinung nach.

vielen Dank :)

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Das Alter ist kein Problem, das Dasein als Vorgesetzter auch nicht, die Ausbilder-Tätigkeit allerdings schon.


Lissy220 
Beitragsersteller
 14.11.2020, 18:08

Also solange er nur ein Vorgesetzter ( Abteilungsleiter o.ä.) ist wäre das noch in Ordnung (solange im Arbeitsvertrag nichts derartiges untersagt worden ist ?

Und sobald er mein Ausbilder wäre , wäre das strikt untersagt (&strafbar)

hab ich das so richtig verstanden?

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Das ist strafbar. Nicht wegen des Alters, sondern weil er dein Ausbilder ist.

Das kann derbe Ärger geben. Wenn er noch garnicht dein Ausbilder ist, dann sollte er diese Funktion ablehnen mit dem Hinweis "weil ich eine liebesbeziehung zur Frau XY habe".

Andernfalls wird er seine Ausbildereignung wohl verlieren wenn es auffliegt


Libertinaerer  14.11.2020, 18:49
Das ist strafbar. Nicht wegen des Alters, sondern weil er dein Ausbilder ist

Das ist es bis 16.

Sie ist 17.

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Halbammi  14.11.2020, 20:37
@Libertinaerer

Das ist unsinn. Er ist ihr Ausbilder. Und somit ist das sehr wohl strafbar, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Und wenn das nicht wäre, wäre es auch mit 15 nicht strafbar

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Libertinaerer  14.11.2020, 23:02
@Halbammi
Er ist ihr Ausbilder. Und somit ist das sehr wohl strafbar, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Das gilt bis 16. Ab 16 bis 18 ist es nur noch strafbar, wenn das Abhängigkeitsverhältnis für den Sex missbraucht wird. Das ist hier nicht der Fall.

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Ganz dünnes Eis. Warum schaust Du nicht einfach mal ins Gesetz:

§ 174 StGB: Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

Wer sexuelle Handlungen ... an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur ... Ausbildung ...oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit ...vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob der Missbrauch einer mit dem Ausbildungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit gegeben ist oder nicht, ist Ermessenssache. Je höher der Altersunterschied, desto eher könnte evtl. ein Richter von einem solchen Machtmissbrauch ausgehen.


Libertinaerer  14.11.2020, 18:26
Ob der Missbrauch einer mit dem Ausbildungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit gegeben ist oder nicht, ist Ermessenssache.

Ist es nicht.

Vor allem aber: Es ist uninteressant.

Denn: Wenn sie Sex um des Sex bzw. der Liebe Willen haben möchte(n), wird "unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit" nicht erfüllt, womit eine Strafbarkeit ohnehin nicht gegeben ist.

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tevau  16.11.2020, 10:55
@Libertinaerer
Ist es nicht. Vor allem aber: Es ist uninteressant.

Ach so, Du legst mal eben fest, dass dieser Satz ganz grundlos im Gesetz steht, und der Gesetzgeber hier Unsinn geamcht hat.

Wenn sie Sex um des Sex bzw. der Liebe Willen haben möchte(n), wird " unter Mißbrauch einer mit dem ...Ausbildungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit" nicht erfüllt,

Und wenn nicht? Das festzustellen ist eben Ermessensache, und zwar des Gerichts.

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Libertinaerer  16.11.2020, 14:26
@tevau
Ach so, Du legst mal eben fest, dass dieser Satz ganz grundlos im Gesetz steht, und der Gesetzgeber hier Unsinn geamcht hat.

Nein, ich "lege" nichts fest, sondern ich stelle einfach fest, DASS dieser Satz genau aus gutem Grund im Gesetz steht, und der Gesetzgeber da auch etwas sehr sinnvolles gemacht hat.

Und das muss ich nicht einmal selbst feststellen, dafür greife ich einfach ins Regal zur juristischen Fachliteratur und lese es dort ggf. nochmal nach.

Und wenn nicht?

? Und wenn morgen ein großer Asteroid auf die Erde knallt?

Geschwätz!

Das festzustellen ist eben Ermessensache, und zwar des Gerichts.

Ebenfalls Geschwätz!

Das Gericht kann nicht irgendetwas entscheiden, weil es dazu Lust und Laune hat, sondern ist an das Recht gebunden.

D.h., natürlich kann es, unabhängig wie es ist, auch das tun. Die Berufungs- bzw. Revisionsinstanz wird sich "freuen".

Sinn des Gesetzes ist bei Ü16 folgender: "Geschützt werden sollen die Minderjährigen in ihrer Fähigkeit, sich dem sexuellen Ansinnen des Täters zu verweigern." (Laubenthal)

Hier will sich weder jemand (erfolglos) verweigern, noch denkt die Fragestellerin an Sex, weil sie sich davon Vorteile verspricht. Es geht schlicht um ein "Ich mag ihn jetzt schon, aber was, wenn er dann mein Ausbilder wird?".

Und genau für solche Fälle ist das Gesetz eben NICHT gedacht - sinnvollerweise. Und genau deswegen gibt es den beschränkenden Satz.

Denn ab 16 muss der Täter für eine Strafbarkeit "- offen oder versteckt - seine Macht und Überlegenheit als Mittel ein[setzen], um sich das Opfer durch Schaffung einer Drucksituation gefügig zu machen. (...) An einem Abhängigkeitsmissbrauch fehlt es, wenn die Initiative zu sexuellen Beziehungen vom Schutzbefohlenen ausgeht und nicht in einen Zusammenhang mit der Abhängigkeit gestellt werden kann. Ein Missbrauch scheidet zudem aus, wenn die minderjährige Person ohne Bezug zur Abhängigkeit in den Sexualkontakt einwilligt, z. B. bei einer ernsthaften Liebesbeziehung." (Laubenthal)

Aber auch Du bist unabhängig, und darfst jeden Unsinn glauben, den Du glauben möchtest ... :-)

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tevau  16.11.2020, 15:03
@Libertinaerer
ich  stelle einfach fest, DASS dieser Satz  genau  aus gutem Grund im Gesetz steht, und der Gesetzgeber da auch etwas sehr sinnvolles gemacht hat.

Ach ja? Nein, davor sagst Du das Gegenteil:

Vor allem aber: Es (Ob der Missbrauch einer mit dem Ausbildungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit gegeben ist oder nicht) ist uninteressant.

Aber schön, dass Du jetzt klar gestellt hast, dass Du das nicht so meintest.

Wenn sie Sex um des Sex bzw. der Liebe Willen haben möchte(n)?
Wenn nicht?
Und wenn morgen ein großer Asteroid auf die Erde knallt?

Ach so, Du hältst das, was der Gesetztgeber hiermit verhindern will, für unrealistisch: Dass der Ausbilder seine Position und Macht ausnutzt, um bei seinem Minderjährigen Schützling ans Ziel zu kommen.

Aber schön, dass Du so romantisch veranlagt bist, dass Du Dir außer beidseitiger reiner Liebe gar nicht anderes vorstellen kannst. :-)

Das Gericht kann nicht irgendetwas entscheiden, weil es dazu Lust und Laune hat, sondern ist an das Recht gebunden.

Keiner sagt etwas anderes. Es geht um die Auslegung dieses Gesetzes. Das Gericht muss anhand der Umstände des Einzelfalls ermessen, ob hier ein Machtmissbraucht vorlag oder nicht. Oder gibt es im Gesetz irgendwo eine Checkliste, nachdem diese Bewertung getroffen werden kann? Wenn die geschenkte Rose einen Rot-Ton von RAL3001 oder 3003 hat, ist es Liebe, ansonsten Machtmissbrauch...?

Und wenn das Gesetz eine Strafe von drei Monaten bis 5 Jahren vorsieht, dann liegt die Notwendigkeit einer Ermessenssache wohl auf der Hand.

Was Du da von Laubenthal zitierst, sind nicht anderes als Kriterien für das Ermessen. "wenn die Initiative zu sexuellen Beziehungen vom Schutzbefohlenen ausgeht und nicht in einen Zusammenhang mit der Abhängigkeit gestellt werden kann." - richtig, aber die konkreten Umstände müssen unter diesem Aspekt erstmal bewertet werden. Und auch die Revisionsinstanz muss das.

Aber es ist ja schön, wenn manche Menschen glauben, dass die Rechtsprechung frei von bewertendem Einfluss und Unwägbarkeiten ist. Dabei ist selbst unter Juristen bekannt: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

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Libertinaerer  16.11.2020, 16:29
@tevau

Bist Du so ..., oder tust Du nur so? 🤦‍♂️

Von vorne his hinten gequirlte 💩

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tevau  17.11.2020, 13:24
@Libertinaerer

Tja, wenn man gar kein Argument mehr hat, dann sagt man einfach nur noch "Du bist doof und ich hab Recht".

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Libertinaerer  17.11.2020, 18:20
@tevau

Angesichts deines vollständigen Unvermögens, trotz Erläuterung einen recht überschaubaren Sachverhalt und eine recht überschaubare Rechtslage miteinander in Beziehung zu setzen, muss man deinen letzten Satzteil leider so stehen lassen ...

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tevau  17.11.2020, 18:30
@Libertinaerer

Ich habe Deine Erläuterung sachlich erwidert, indem ich auf einzelne Punkte eingegangen bin. Und habe Dich analytisch sehr klar widerlegt. Das scheint Dir wehzutun. Sorry dafür.

Aber so als Tip: Hättest einfach gar nichts sagen sollen. "Ich hab recht und Du bist dumm" ist jedenfalls die traurigste Art, mit Niederlagen umzugehen.

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Libertinaerer  18.11.2020, 06:18
@tevau
indem ich auf einzelne Punkte eingegangen bin.

Du hast den Punkt überhaupt nicht verstanden.

Und habe Dich analytisch sehr klar widerlegt.

Vollkommener Realitätsverlust ... oder eben vollkommenes Unvermögen.

Aber wie schrieb ich: "Aber auch Du bist unabhängig, und darfst jeden Unsinn glauben, den Du glauben möchtest ... :-)"

Das scheint Dir wehzutun. 

Ja, tut es. Denn diese Plattform soll helfen, nicht verdummen.

Deswegen ...

Aber so als Tip: Hättest einfach gar nichts sagen sollen.

... als Tipp von mir: Ich werde auch zukünftig deutlich sagen, was Sache ist! 8-)

Auch wenn der direkt Betroffene es nicht versteht.

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tevau  19.11.2020, 14:52
@Libertinaerer
Du hast den Punkt überhaupt nicht verstanden.

Wenn Du tatsächlich der Meinung wärst, meine Argumentation beruhte auf einem Gedankenfehler, hättest Du genau den sachlich aufklären können - wie man das in einer sachlichen Diskussion eben so tut. Aber dass Du die argumentative Ebene verlassen hast, legt wohl den starken Verdacht nahe, dass nicht ich es bin, der einen Gedankenfehler gemacht hat.

Und damit entpuppt sich dann auch Deine Aussage...

Denn diese Plattform soll helfen, nicht verdummen.

für Dich selbst als leere Worthülse.

ich werde auch zukünftig deutlich sagen, was Sache ist!

Tja, solange es bei der Behauptung bleibt, und Du nicht sagen kannst, warum etwas Sache sein soll, bleibt es eine Trumpsche Selbstbeweihräucherung.

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Libertinaerer  19.11.2020, 15:12
@tevau
wie man das in einer sachlichen Diskussion eben so tut.

Das ist dermaßen offensichtlich, dass es schmerzt!

Ich habe es dir lang und breit erklärt, aus der Rechtsliteratur ziitierend, konkret für so eine Situation wie hier, und Du meintest mit Plattitüden antworten zu müssen - und kamst dir dabei auch noch groß vor.

Andere haben es verstanden, Du nicht. kann man nichts machen. 🤷‍♂️

Tipp: Mach dir 'nen heißen Tee, schau dir die Situation der Fragestellerin genau an, und ließ nochmal, was das Recht dazu zu sagen hat ...

... und wenn schon jemand so im Thema ist, dass er Fachliteratur dazu im Regal hat, komm ihm beim nächsten Mal nicht mit plattesten Allgemeinplätzen. Macht nicht wirklich Eindruck, jedenfalls keinen guten.

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tevau  19.11.2020, 15:47
@Libertinaerer
Das ist  dermaßen offensichtlich, dass es schmerzt!

Du behauptest die Offensichtlichkeit der Richtigkeit Deiner Position, ich belege die meine argumentativ.

Auch indem ich gezegt habe, dass dei von Dir gebrachten Zitate aus der Rechtsliteratur Deine Aussage nicht bestätigen.

Knüpfe dort an, widerlege mich argumentativ. Kannst Du offensichtlich nicht.

Andere haben es verstanden

Wie lustig. Welche Platitüden holst Du jetzt noch raus, um ohne jede Argumentation und Plausibilisierung einfach darauf zu bestehen, dass Du recht hast? Wer sich wohl groß vorkommt... Mein Gott, das muss ja an Dir nagen...

schau dir die Situation der Fragestellerin genau an,

Und noch einer :-)). Du bist ja ganz schön kreativ, immer wieder nur ohne jede Begründung Dich ganz einfach als "richtig" darzustellen.

Tipp: Mach dir 'nen heißen Tee,

Auch hier: uuuuh, gespielte Überlegenheit.

Macht nicht wirklich Eindruck, jedenfalls keinen guten.

Das lasse ich mal so stehen.

Und tschüß.

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Es Wäre legal Wen es nur um Das Alter gehen würde

Aber da er dein Ausbilder und vorgesetzter ist stehst du in einem abhängiegkeitsverhältniss und das ist nie gut! Auch ist das eher verboten!

Es gibt sogar firmen die eine Beziehung der Mitarbeiter untersagen sogar schon im Vertrag!

Da du noch Nichtmal in der Ausbildung bist kann er sich zb da auch einmischen das du sie nicht machen kannst! Er wird seinen Beruf nicht für dich riskieren!


Lissy220 
Beitragsersteller
 14.11.2020, 18:05

Ich bin ja schon in der Ausbildung, bereits mitte zweites Lehrjahr

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Libertinaerer  14.11.2020, 18:34
Es gibt sogar firmen die eine Beziehung der Mitarbeiter untersagen sogar schon im Vertrag!

Was soll denn das für eine kranke Firma sein?

  1. Wir sind bier nicht in den prüden USA.
  2. Sollte das eine Firma in Deutschland machen, wäre es nichts rechtsgültig. Das Grundgesetz steht über kranken Chefs.
Auch ist das eher verboten!

? Oder anders formuliert: Eher erlaubt. Ziemlich viel eher sogar.

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