Eltern denken, ich hätte sex gehabt MIT 13 JAHREN?
Ich bin noch 13 (im August 14) und seit Dezember mit meinem Freund zusammen. Er ist 16.
Jedenfalls musste ich von gestern auf heute ausnahmsweise bei ihm schlafen und als mit meiner Mutter heute morgen abgeholt hat, hat sie mir auf der Autofahrt die übelsten Fragen gestellt und wollten wissen, was wir gemacht hätte. Gut, ich habe ihr dann erzählt, dass wir hauptsächlich einen Film geschaut haben und dann schlafen sind. Und dann kam die Frage "Und weiter? Sonst nichts?" Ich wusste sofort worauf sie hinaus will und meinte dann, dass es sie nichts angehen würde, was ich und mein Freund miteinander machen &' dass wir keinen Sex hatten. Dann ist sie allen ernstes am Straßenrand gehalten und meinte, dass ich nicht in so einem Ton mit ihr spreche und sie nicht anlügen soll, sie wäre nicht dumm und auch mal in meinem Alter gewesen. Sie würde später mit meinem Vater darüber sprechen.
Jetzt sind die halt unten um irgendwas zu besprechem, ich wurde hochgeschickt und sie würden mich gleich rufen. Soll das jetzt ein Aufklärungsgespräch werden oder was?
Wie mache ich denen klar, dass wir keinen Sex hatten?
8 Antworten
Dein Freund könnte eine Anzeige bekommen, da Du noch keine vierzehn bist. Daher solltest Du ihnen die Wahrheit sagen.
Ich wusste sofort worauf sie hinaus will und meinte dann, dass es sie nichts angehen würde,
Du bist immer hin noch minderjährig und daher haben sie ein Recht darauf zu erfahren. Also solltest Du nicht so pampig sein und nicht so tun als wärst Du schon volljährig. Hinter her ist das Geschrei groß, wenn Du schwanger bist. Du bist immer noch ein Kind, ob es Dir passt oder nicht.
Das ist nicht korrekt.
Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar. Selbst wenn der unter 14 jährige es selbst möchte.
somit laut Paragraph 231 des Jugendschutzgesetzes kein Straftat Delikt
Die höchste Paragraphennr. im deutschen JuSchG ist die 30.
Von welchem Land redest Du?
Warum sollte mein Freund eine Anzeige bekommen, wenn wir keinen Sex hatte? Und selbst wenn, wäre ich wohl kaum so dumm und würde es meinen Eltern sagen.. lol
Dann bist du eine Schlaue. Ist ja noch besser
Dein Name gibt keine Auskunft über dein Geschlecht und ich interessiere mich nicht genug für dich, dass ich mir dein Profil ansehen würde.
@Finniicecream
Ist auch nicht weiter interessant. Eine Omi mit, ähm, "interessanter" Einstellung zur Sexualität ("altmodisch" wäre eine Beleidigung meiner Eltern und Großeltern), die sich nach ihrem "Wonneproppen"-Enkel so genannt hat - was aber nicht so ganz geklappt hat.
sie wäre nicht dumm und auch mal in meinem Alter gewesen
Schlechtes Beispiel für eine "Deeskalationsstrategie": "Was kann ich dafür, wenn Du in meinem Alter schon wild rumgefickt hast." ^^
Besser: "Ich bin allerdings nicht Du. Wenn ich dir sage, wir hatten keinen Sex, und Du vertraust mir nicht, macht mich das traurig. Und ich verstehe es auch nicht. Ich glaube, man kann Sex auch an anderen Orten und zu anderen Uhrzeiten haben. Aber mir ist durchaus bewusst, dass es ihm verboten ist. Und die paar Wochen bis der Sex erlaubt ist, könnte ich auch noch warten - wenn ich denn überhaupt schon Sex wollte. Noch fühle ich mich aber nicht bereit dafür."
Kann sie dann glauben oder nicht, aber mehr als deine Geschichte erzählen, kannst Du auch nicht ...
PS: In ein paar Wochen dürfen dir deine Eltern den Sex mit deinem Freudin eh nicht mehr verbieten. Dann ist es dein RECHT. Denn, so der Richter in diesem Urteil ( http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html - da ging es allerdings logischerweise erst gar nicht um Sex sondern um ein Kontaktverbot seitens uneinsichtiger Eltern): "Natur und Gesetz fordern die Loslösung von den Eltern".
Also nochmal werden sie dir wohl nicht so quer kommen können.
Allerdings: Erst ab 16 können sie nicht mehr verhindern, dass Du bei deinem Freund übernachtest (weil er keine eigene Wohnung hat, und seine Eltern brauchen bis Du 16 bist die Erlaubnis deiner Eltern). Da hilft dann wirklich nur der Hinweis auf andere Orte und Uhrzeiten, getreu dem Motto: "Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gebüsch. Ob ich im Gebüsch sicherer bin, wage ich dann aber auch zu bezweifeln. Ich würde mich eigentlich eher freuen, wenn Du dich mit mir mitfreuen könntest, in diesem neuen, wichtigen Lebensabschnitt ..."
Nicht ganz korrekt, in der Theorie dürfen sie es ihr schon verbieten. Genauso dürfen sie entscheiden ob sie , auch mit 16, bei ihrem Freund übernachten darf.
Eltern dürfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten.
Somit könnten sie sogar das Mädel von der Polizei bei ihrem Freund abholen lassen wenn sie sich einem Verbot widersetzt und trotzdem bei ihrem Freund bleibt.
Du schreibst totalen Blödsinn.
Sie können, wie ich schrieb, seinen Eltern bis sie 16 geworden ist verbieten, dass sie bei ihm übernachtet (§ 180 StGB).
Und das war's auch schon.
Lies dir mal in aller Ruhe das Urteil durch (Aktenzeichen wird im Artikel genannt, und das Urteil steht im Netz). Einem halbwegs intelligenter Mensch sollte die mehr als deutlichen Worte des Gerichts verstehen können ...
... denn im Prozess ging es (natürlich) erst gar nicht um den Sex, sondern um das Umgangsrecht der Eltern.
Dass sie das nicht willkürlich ausüben dürfen, steht übrigens (mittlerweile) auch im Gesetzestext selbst.
Das wussten wohl die Eltern, und haben es deswegen mit Tricks versucht.
Ihr sture Haltung hat sie dann letztlich das Sorgerecht komplett gekostet, und die Tochter ist ausgezogen.
Fazit: Wenn man von Recht keine Ahnung hat, sollte man nicht dumm rumschwadronieren, sondern lieber erstmal jemanden fragen, der sich damit nicht auskennt.
Und wenn es schon Gerichtsurteile gibt, dann darf man sie übrigens durchaus zur Kenntnis nehmen. Kommt nämlich nicht gut, weil, wie gesagt: Ein Einstein muss man nicht gerade sein, um das zu verstehen ...
... und jeder, der nachlesen möchte, kann das eben tun. Und sich eine Meinung über dein Geschreibsel bilden ...
Es geht sie schon an wenn ihr Sex gehabt hättet. Du bist erst 13, er aber bereits 16. Ihr dürft somit nämlich noch keinen Sex haben.
Wart erstmal ab was raus kommt bei dem Gespräch. Wenn sie dich nur aufklären wollen nimm es einfach hin.
Kommt mir auch irgendwie bekannt vor. Bei mir ist mal wegen eines schlimmen Schneesturms der Bus ausgefallen und ich kam dann 3 Stunden zu spät nach Hause. Da hatte mir meine Mutter auch unterstellt, dass ich mit irgend einem in der Kiste gewesen wäre. Sie hat sich dann schon wieder eingekriegt.
Wart erst mal ab, was sie so zu sagen hat. Wird hoffentlich nicht zu krass werden.
Erst mal geht das deine Mutter sehr wohl noch was an!
sie vertraut dir anscheinend nicht, sonst würde es ihr reichen, wenn du sagst, "es war nichts zwischen euch"?
Mir als Junge wärst du mit 13 zu jung, du bist ja noch ein Kind!
Omg... Diese 2 Jahre und 8 Monate Altersunterschied. Wird mein Freund jetzt demnächst als pädophiler eingestuft?
Für eine 13-Jährige mit Eierschalen hinter den Ohren führst Du aber ein kräftiges Wort, Mannomann!
Wonnepoppen, schon mal daran gedacht, dass es auch Eltern gibt die ihren Kindern ohne Grund nicht vertrauen, weil das vielleicht einfach Ihre Charakter Eigenschaft ist?
Ich finde auch, dass ihre Mutter sowas angeht, aber ihr müsst sie nicht alle behandeln, als ob sie 5 wäre.
niemand tut das!
Es hört sich für mich nicht so an, als ob sie es ohne Grund machen, wenn ich mir die Ausdrucksweise von ihr betrachte!
Achso, sorry. Hab vergessen, dass man ja heutzutage seinen Übereltern in keinerleiweise mehr widersprechen darf. Wenn man ihr was unterstellt, wird sie sich ja wohl zur Wehr setzen dürfen
du kapierst es nicht, also macht es auch keinen Sinn, dir etwas zu erklären!
Das ist halt total dumm. Auch mit 13 darf man seine Meinung haben.
Zu sagen, dass man etwas eh nicht versteht und dann mit solchen Klauseln zu kommen zeigt, dass du keine Argumente mehr hast.
Wird mein Freund jetzt demnächst als pädophiler eingestuft?
Oh, hier bei GV gibt es genug dumme Menschen, die exakt das sagen. 8-/
Falsch "wenn" wäre es einverständlich und somit laut Paragraph 231 des Jugendschutzgesetzes kein Straftat Delikt