Darf meine freundin an mir rumfummeln?

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Das kommt darauf an: 

In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar (egal ob Du bei ihr, oder sie bei Dir!). In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar! 

Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt das Mädel als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist. 

In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf... 

Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis sie mindestens 14 ist. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an Dein "mehr" herantasten... 

Seid (später mal) nett aufeinander! 

R. Fahren 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Luchs12345,

streng genommen, dürft ihr beiden keinerlei sexuellen Handlungen miteinander machen. Dazu gehört nicht nur der eigentliche Geschlechtsverkehr, sondern auch Petting, Zungenküsse, gemeinsam/gegenseitig befriedigen...

Das ist so, da du bereits 14 bist, also laut deutschen Recht kein Kind mehr, aber deine Freundin mit 13 eben noch ein Kind ist.

Im Grunde genommen, würdest du dich daher in jedem Fall strafbar machen.

Da ihr allerdings fast gleichaltrig seid, würde es vermutlich gar nicht zu einer Verurteilung kommen.

Damit es überhaupt soweit kommen könnte, müsste dich ja sowieso erst mal jemand anzeigen. Wenn ihr es also beide gerne möchtet, wird mit Sicherheit auch nichts passieren.

Einfach drauf achten, dass euch niemand erwischt. ;)

LG Sascha


User89672  04.05.2020, 02:26

Zungenküsse sind auch nicht erlaubt ? O.o

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Nein, sie wird aber nicht bestraft. Du wirst es vielleicht. Gibt allerdings höchstens ein paar Sozialstunden.

Wo kein Kläger da kein Richter. Tehoretisch ist es zwar verboten, aber bei eurem Alter interesierts eh keinen.

PS: Wenn sie 10 wäre wäre das was anderes

Nein, ihr dürft euch nichtmal küssen (gemeint ist vor Allem mit Zunge) . Jegliche sexuelle Handlung ist verboten, und zählt als Vergewaltigung. Dann musst du in den Knast. Also bleiben euch zwei Möglichkeiten: Riskieren, ins Gefängnis zu kommen, oder einfach zu warten, bis zur 14 ist.