Darf eine Mutter ihren geistig und körperlich behinderten Sohn ab 18 sexuell mittels Hand oder anderer Hilfsmittel befriedigen ( kein GV)?
Hat hier jemand Erfahrung oder weiß Bescheid wie das handzuhaben wäre?
4 Antworten
Hmm, schwieriges Thema. Dazu müsste er einerseits körperlich so behindert sein, dass er es sich nicht selbst machen kann, aber andererseits geistig fit genug sein, um seinen Wunsch oder zumindest seine Zustimmung äußern zu können (vielleicht auch nur durch konkludentes Handeln, also z.B. dass man ihm anmerkt, dass er sich drüber freut, wenn man ihn befriedigt).
Ich weiß auch nicht wirklich, was ich davon halten soll, dass die Hilfe ausgerechnet von der Mutter kommt. Laut §173 StGB ist nur der Beischlaf zwischen Verwandten verboten (also genauer gesagt: Penis in Vagina reinstecken ist verboten). Andere Handlungen, wie z.B. ein Handjob oder sogar Oral- oder Analverkehr sind aber erlaubt. Allerdings brauche zumindest ich auch eine gewisse sexuelle Anziehung zu Frauen, mit denen ich sexuelle Handlungen vornehme, und meine Mutter gehört da definitiv nicht dazu, auch wenn sie früher durchaus eine attraktive Frau war. Wie es bei einer Schwester aussehen würde, kann ich nicht einschätzen, weil ich keine Schwester habe. Normalerweise sind direkte Familienmitglieder aber Tabu, wobei es natürlich sein kann, dass es für den jungen Mann kein Problem wäre, weil er durch seine Hilfsbedürftigkeit sowieso ein viel innigeres Verhältnis zu seiner Mutter hat, als andere Jungs in seinem Alter.
Ich kann auch nicht wirklich einschätzen, wie sehr die Libido des des jungen Mannes durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Hat er genau so einen starken Trieb, wie ein gewöhnlicher 18-jähriger? Dann würde es schon an Vernachlässigung grenzen, ihn damit alleine zu lassen. In dem Fall wäre es wahrscheinlich besser, wenn die Mutter es macht, als wenn niemand es macht.
Allgemein würde ich aber eher versuchen, eine Sexualassistenz zu organisieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten dafür auch von der Krankenkasse übernommen.
Das wäre von der Sache her erstens Inzucht und falls der Sohn sich nicht verständigen kann und/oder nicht zurechnungsfähig ist (je nach schwere der Behinderung), wäre es auch sexueller Missbrauch.
Sofern er sich verständigen kann und das auch möchte, könnte man eine Sexarbeiterin dafür engagieren. Es gibt welche, die darauf spezialisiert sind, behinderten Menschen intime Erlebnisse zu bieten.
Das wäre vor allem moralisch auch deutlich akzeptabeler.
Angenommen der Sohn kann sich verständigen und ist zurechnungsfähig: Was hindert ihn daran, sich selbst eine Partnerin zu suchen, wie jeder andere Mensch auch? Also wenn ich jetzt der Sohn wäre, hätte ich ehrlich gesagt äußerst wenig lust darauf, dass meine Mutter mich befriedigt. Im Gegenteil, das würde mich wenn dann traumatisieren..
Diese Menschen sind hier auch nicht gemeint. Es geht rein theoretisch um Menschen die körperlich und geistig soweit behindert sind, dass sie es selbst nicht können bzw. entscheiden können.
Ich bezweifle fast, dass sich über den Fall jemals jemand gedanken gemacht hat.. Also wenn er auch geistig wahrscheinlich sehr wenig versteht, dann wird er das Konzept hinter Selbstbefriedigung und Sexualität wahrscheinlich auch nicht verstehen.. Also wieso sollte man das dann überhaupt machen? Und woher will man überhaupt wissen, dass er das verlangen danach hätte?
Ich hab das mal überflogen - steht jetzt nichts drin, was zu unserem Fall passt. Hier geht es offensichtlich um behinderte, die jedoch geistig zurechnungsfähig sind und somit solche Entscheidungen treffen könnten.
Unser Fall sieht ja ganz anders aus. Wir können nicht wissen, ob der Sohn von seiner Mutter befriedigt werden möchte (das inzucht Thema mal aussen vor gelassen), also sollten wir auch auf keinen Fall irgendetwas in diese Richtung unternehmen
Du solltest vielleicht doch den ganzen Beitrag lesen.
Es gibt noch viele andere Beiträge zu diesem Thema.
Ich finde das Thema sollte nicht totgeschwiegen werden.
Wenn du möchtest, dass ich eine bestimmte Stelle lese, dann kommentiere sie doch bitte hier als Zitat. Ich weiß nicht worauf du hinaus willst. Ich weiß auch immernoch nicht, was das bringen soll. Wenn es nicht einvernehmlich statt finden kann, darf es meiner Meinung nach einfach nicht statt finden.
Klingt nach Missbrauch Schutzbefohlener.
Das wäre schon fast Vergewaltigung.
Das ist einfach nur pervers und ekelhaft!
Ich habe hierzu weiter unten einen Link eingefügt.
Nicht alles ist Inzest oder Inzucht.
Ich habe auch betont, dass es keinen GV gibt.