Darf ein Kassenarzt einem Spritzen auf Kassenrezept verschreiben die man sich dann aber selber spritzt?
Beispiel: Impfung, Hyposensibilisierung, etc.
Oder macht die GKV Stress bei sowas?
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4 Antworten
Darüber kann man nicht abstimmen, denn es gibt klare Regeln, in welchen Fällen sich der Patient die Spritzen selbst geben kann. Entscheiden muss der Arzt, nicht die Krankenkasse.
Grundsätzlich ist das kein Problem - das wird beispielsweise bei Insulinpens, Notfallsets für Allergiker und Thrombosespritzen so gehandhabt.
Im Falle von Impfungen oder einer Hyposensibilisierung würde ich das allerdings verneinen - auch wenn die GKV da nicht das Hindernis darstellt.
Richtig.
Impfungen müssen schon "richtig" injiziert werden, sonst kann es tatsächlich Probleme (z.B. Nekrosen) geben. Eine Hyposensibilisierung birgt das Risiko einer ausgeprägten Anaphylaxie und wird daher nur verabreicht, wenn eine ärztliche Überwachung gewährleistet ist.
Ja, das wird sicher gehen.
Insulin- oder Notfallcortisonspritzen bekommt man ja auch und darf sie sich selber spritzen.
Da gibt es welche die man sich noch 2 Wochen nach bestimmten Operationen in den Buch pieken muss.
Also du meinst, der Arzt würde einem die auch gleich spritzen wollen?