Alter was war das eben Sexuelle Belästigung?

Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen

ja 85%
nein 15%

10 Antworten

Wurde jetzt nochmal drüber weg schauen wenn es aber nochmal vorkommt würde ich mir schon was einfallen lassen also erstmal das du es halt nicht möchtest etc. und dann mal ans gym wenden oder wenn es schlimmer ist an die Polizei. Also ich finde auch schon das es Belästigung ist und das echt sehr komisch ist aber ich würde jetzt einmal drüber hin weg schauen

Guten Abend!

Eine sexuelle Belästigung nach § 184i ABS. 1 StGB eine körperliche Berührung in sexueller bestimmter weise, mit dem Ziel, eine andere Person dadurch sexuelle zu belästigen. Nach Auskunft Ihres Sachverhaltes hat der Mann Sie lediglich angesprochen. Eine Berührung hat nicht stattgefunden. Aus diesem Grund scheidet eine sexuelle Belästigung nach § 184i ABS. 1 StGB aus.

Möglicherweise könnte aber dadurch, dass der Mann mit einer Erektion vor Ihnen stand, nachdem er die Shorts ausgezogen hat, eine Exhibitionistische Handlung nach § 183 Abs. 1 StGB vorliegen. Eine exhibitionistische Handlung liegt dann vor, wenn ein Mann ohne das Einverständnis des Opfers sein Geschlechtsteil präsentiert, um sich durch eine Reaktion der anderen Person zu erregen oder zu befriedigen oder die Erregung zu intensivieren. Hier hatte der Mann die Shorts ausgezogen und bereits einen ,,Ständer“ gehabt. Der Mann war somit schon, während er mit Ihnen gesprochen hat, durch das Gespräch (nehme ich mal an) erregt gewesen/geworden. Ob das bloße vorzeigen hier in diesem Fall eine exhibitionistische Handlung ist und hier eine Steigerung seiner Erektion vorliegt, ist schwierig: einerseits kann man sagen, dass der erigierte Zustand Ihnen bereits vorgezeigt wurde. Eine Steigerung der sexuellen Lust gab es nicht mehr, wenn der Mann zudem nachträglich in die Dusche gegangen ist. Außerdem war es im Fitnessstudio, wo es eine Dusche gibt und man (in der Regel) nackig reingeht. Eine Intensivierung der Lust ist somit nicht mehr gegeben. Daher ist hier eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB eher abzulehnen!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

ja

Graubereich. Er ist ja recht schnell gegangen und hat dich nicht um Sex gefragt. Das er einen Ständer hatte ist ecklig und er ist ev auch dafür verantwortlich ev aber auch nicht.

Jedenfalls noch nicht strafbar, da er ging und dich nicht berührte, dich nicht fragte. So würde ich es einschätzen.

ja
War das eine Belästigung oder

Ja, würde ich schon als Belästigung sehen.

übertreibe ich es ?

Das wirst nur Du wissen.

nein

Es war Sehrgay und er wollte sein Ding halt mal verstecken. Er dachte das er bei dir leichtes Spiel hat seine ladung in dir abzufeuern und hat es eben mal versucht. Hat er nicht gefragt ob du schonmal einen im Mund hattest? Das wäre dann eventuell sexuelle Belästigung.

Lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war Jung und brauchte das Geld!