Abmahnung wegen Nachrichten?

1 Antwort

Hallo,

erst einmal vorweg: Ein Arbeitgeber muss dir innerhalb von 14 Tagen eine Abmahnung erteilen, nachdem er von einem "abmahnwürdigen" Vorfall erfahren hat. Das erste Mal ist ja schon länger her, und die Kollegin hat sich ja nicht beschwert.

Ich persönlich kann nicht verstehen, warum man so etwas während der Arbeitszeit macht. Hat da wenig zu suchen.

Gruß
clown999

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AlexJ1 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:41

Es war nicht während der Arbeitszeit, es war aber im Nachhinein trotzdem dumm. Also denkst du, es kann keine Konsequenzen nach sich ziehen?

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clown999  30.06.2024, 18:48
@AlexJ1

Wenn es nicht während der Arbeitszeit war, dann war es in deiner Freizeit. Und da kannst du machen, was du willst. Also kann dir der Arbeitgeber keine Abmahnung geben. Aber wenn die Kollegin sich beschwert kann es natürlich sein, dass man mit dir sprechen. Das könnte ich mir vorstellen. Mehr eher nicht.

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AlexJ1 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 18:54
@clown999

Dankeschön. Ich könnte mir vorstellen, dass die zweite Kollegin etwas sagt. Es ist so, dass es mir da auch um die persönliche Ebene zwischen den Kolleginnen und mir geht.

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