Ab wann ist Petting jetzt erlaubt?
*in Deutschland
14 Stimmen
6 Antworten
Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex (auch Petting ist eine „sexuelle Handlung!) haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.
Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.
Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Um miteinander sexuelle Handlungen auszuführen müssen beide Partner mindestens 14 sein, mehr nicht (soweit ich weiß).
Oh, das wusste ich nicht. Vielen Dank für deine Anmerkung! Habe den Teil jetzt rausgelöscht.
Wobei: 14 müssen sie dennoch nicht sind bzw. wenn dann halt beide noch keine 14. 😉
In Deutschland sind sexuelle Handlungen mit unter 14 jährigen strafbar (wenn man selbst 14 oder älter ist). Ab 14 darf man mit anderen mindestens 14 jährigen sexuelle Handlungen durchführen, vorausgesetzt alle Beteiligten sind einverstanden. Es gibt da noch ein paar Einschränkungen, zb dass man nicht mit Schutzbefohlenen Sex haben darf (zb Lehrer - Schüler, Erziehungsberechtigter mit dem Jugendlichen für den er das ist etc).
[x] Es gibt keine absolute Altersbeschränkung, sondern "nur" eine Altersgrenze: 14
U14 dürfen mit allen Sex haben die möchten, aber Ü14 dürfen nicht mit U14 (wird aber bei geringem Altersunterschied gemäß § 176 Abs. 2 StGB üblicherweise nicht bestraft).
Siehe https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980
Es wird bei Jugendlichen auch nicht nach Petting oder anderem unterschieden. Das macht man erst ab 18.
PS: Antwort 2 ist die Rechtslage in Österreich (wo grundsätzlich das Schutzalter ebenfalls bei 14 liegt). Und in der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 - bis dahin darf der jüngere Partner einfach höchstens 3 Jahre jünger sein (wird andernfalls bei Liebespaaren üblicherweise aber dennoch nicht bestraft, wenn man noch keine 21 ist).
Sexuelle Handlung jeglicher Art = Ab 14
Wenn Partner 2 21 oder älter dann Partner 1 mindestens 16
Korrekt.
Nein.
Spielt keine Rolle - man ist bereits ab 7 deliktfähig.
https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980