Sex mit Adoptivschwester?

5 Antworten

Hi! Da sich sämtliche derartigen Verbote auf eine biologische Verwandtschaft beziehen, da hier Inzest aufgrund der bekannten Komplikationen vermieden werden soll, ist es für dich in diesem Fall allerhöchstens ein moralisches Dilemma und fällt unter keine Einschränkungen durch Gesetze.

In gegenseitigem Einvernehmen unter Beachtung aller üblichen Regeln ist dies legal, da keine leibliche Verwandtschaft besteht.

lg up

Legal ist es schon. Wird moralisch aber aber eher kein guten Anklang finden.

Und je nach Einstellung der Eltern, werden sie wohl auch keine Freudensprünge machen, wenn das raus kommt.

Wie CuddleBear123 schon richtig schreibt, letztendlich ist dies eine "fremde", nicht blutsverwandte Person - könnte auch eine Klassenkameradin oder Freundin sein. Außer der MORAL ist das nicht verboten.

es handelt sich nicht um einen moralischen Einwand, da es keine Blutsverwandtschaft im Sinne von Fremden gibt. Aber rechtlich gesehen seid ihr Bruder und Schwester, das könnte also zu Problemen führen