Heizkostenabrechnung außergewöhnlich hoch - richtig abgerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

vor wenigen Tagen erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.04.22 - 31.03.23.

Ich soll 980€ nachzahlen.

Die Abrechnung ist um ein vielfaches höher als in den Jahren zuvor. Liegt das an den steigenden Energiepreisen oder ist bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen?

Es geht maßgeblich um die Heizkostenabrechnung, welche den Großteil der Nebenkosten ausmacht.

Ich habe eine kleine 35m2 1ZKB Wohnung in einem Mehrparteienhaus (12 Wohnungen). Es handelt sich um eine zentrale Ölheizung, welche vor 1 oder 2 Jahren komplett erneuert wurde. Angeblich 40% weniger Verbrauch.

Ich bin relativ sparsam mit dem heizen. Habe nicht mehr geheizt als in den Jahren zuvor. Mache die Heizung im Wohnzimmer nur Nachmittags bis Abends an, nicht auf voller Stufe.

Wie gesagt, soll ich 980€ nachzahlen. Die Jahre zuvor waren es höchstens 2-300€ jährliche Nachzahlung.

Darüberhinaus sind seit letztem Jahr die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen schon von 120€ auf 170€ erhöht worden.

Leider verstehe ich die Abrechnung nicht so ganz. Der Faktor „Pro Verbrauchseinheit“ hat sich auf 5,6 erhöht. All die Jahre zuvor lag dieser Wert bei 2,35. Wie setzt sich dieser zusammen?

(ich hoffe man erkennt es auf dem Bild)

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Ansonsten muss ich mich an eine professionelle Hilfe wenden.

Vielen Dank :)

Bild zum Beitrag
Wohnung, Energie, Heizkosten, Heizung, Energiepreise, Heizkostenabrechnung, Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Ölheizung, nebenkostennachzahlung, Zentralheizung
Mieterin bekommt immer Geld bei Nebenostenabrechnung?

Hallo liebe Community, Ich habe eine Wohnung als Vermieter übernommen und nun die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre geprüft. Bei Vorauszahlungen von ca. 1600€ pro Jahr bekommt Sie jedes Jahr um die 200-400 € zurück, obwohl der Hausverwalter die Heiz- und Wasserkosten etc. ziemlich genau im voraus kalkuliert hat und die Werte im Nachhinein auch übereinstimmen. Heißt letztendlich, dass immer die nicht umlagefähigen Kosten zurückgezahlt werden. Es ist eine Wohnung von knapp 80qm und die Mieterin zahlt Nebenkosten in Höhe von 135 und bekommt dann eben noch so viel zurück, kann da nicht nur irgendwas schief laufen?

also was mir schon aufgefallen ist, dass der vorherige Vermieter keine Grundsteuerklausel im Vertrag hatte, weshalb da nochmal ca. 140€ kosten pro Jahr auf den Mieter zukommen werden, aber auch dann wäre es immer noch eine deutliche Nachzahlung seitens des Mieters an die Mieterin. Kann mir das mal jemand relativ einfach erklären?

Was ich auch noch nicht ganz durchblicke: Angenommen die Mieterin verbraucht mehr Strom, dann muss ich ja im Umkehrschluss weniger zurückzahlen. Heißt je mehr Strom sie zahlt, desto profitabler wird es für mich, aber das macht ja irgendwie nicht wirklich Sinn, hab mich da lange mit beschäftigt nur bin jetzt sehr durcheinander.

Wohnung, Recht, Vermietung, Immobilienverwaltung, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung
Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung

Meistgelesene Fragen zum Thema Nebenkostennachzahlung