Nebenkostenabrechnung zu spät gesendet (Verjährung)?

4 Antworten

Das wäre ein Abrechnungszeitraum von 15 Monaten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeweils für 12 Monate abzurechnen ist. Wenn hier also in einer Abrechnung für 15 Monate abgerechnet wird, ist die ganze Abrechnung für die Katz, weil formell unwirksam.

Dass du am 2. Weihnachtsfeiertag per Post die Abrechnung erhalten haben willst, erschließt sich mir nicht. Wie also ist das möglich?

Im Übrigen: Es gilt immer das Datum der (beweisbaren) Zustellung der Abrechnung und nicht das Datum der Ausfertigung oder Absendung..

Welcher Abrechnungszeitraum ist den mietvertraglich vereinbart?

So wie jetzt mein Erkenntnisstand ist, ist schon allein formell die Nachzahlung nicht zu leisten, unabhängig ob bereits verfristet oder nicht.

Was steht denn konkret in der Abrechnung: Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum?

Es kommt nicht darauf an, wann du ausgezogen bist, sondern auf den Abrechnungszeitraum. Ist dieser das Kalenderjahr, dann hast du die Abrechnung noch innerhalb der gesetzlichen Frist bekommen.

Wenn die Abrechnung jeweils zum 31.12. erfolgt, war diese Abrechnung jetzt noch fristgerecht.

Das ist noch in der Frist, die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum dem Mieter zukommen.

Bei Abrechnungszeitraum 2020 heißt das: bis Ende 2021.

https://www.haufe.de/thema/nebenkostenabrechnung/

Da hast jetzt wiederum 1 Jahr Zeit, Wiederspruch dagegen einzulegen.