Zähler in der Mietwohnung aus der Eichung/Defekt?

5 Antworten

Zum zweiten Absatz Deiner Frage:

Wenn es in einem Haus die Wasserzähler je Wohnung gibt und weitere Auslässe, die nicht eigens gezählt werden, z. B. Gartenwasserhahn, wird die Summe der Verbräuche der Wohnungszähler nicht mit der Gesamtmenge übereinstimmen. Das ist ganz normal.

An die Mieter wird zunächst nur berechnet, was deren Wasserzähler ergeben haben. Zu Grunde gelegt werden die Gebühren für Frischwasser und für Abwasser.

Dann bleibt meist eine geringe Menge, die nicht erfasst ist, die letztlich in der Differenz dem ganzen Haus zugerechnet wird. Diese Differenz kann als Gartenwasser oder Wasser für das Nachfüllen der Heizung, Reinigung von Allgemeinräumen oder -flächen verstanden werden. Es ist daher ohne weiteres möglich, diese Differenz z. B. nach m² Wohnfläche auf die einzelnen Wohnparteien umzulegen. Da es meist nur um geringe Beträge geht, wird sich kein vernünftiger Bewohner daran stören.

Sind aber z. B. Wohnungszähler im Spiel, die nicht mehr funktionierten, sodass in einer Wohnung extrem wenig Wasser verbraucht wurde und diese Menge, dann auch zu dieser Differenzmenge gerechnet wird (Allgemeinwasser), würde doch jeder Bewohner sofort aufmerken und beanstanden, dass da was nicht stimmen kann.

Beispiel: Gelegentlich wird der Garten gegossen und werden Hofflächen gereinigt. Wieviel Wasser wird dafür wohl gebraucht? 1 m³ oder vielleicht 10 m³ pro Jahr, wenn es hoch kommt. 10 m³ sind immerhin 10000 Liter. Vorstellbar als ca. 50 Badewannenfüllungen oder ein Pool 5 Meter lang, 2 Meter breit und 1 Meter hoch. Bis so ein Pool vollgelaufen ist, dauert es doch ganz schön lange.

Wenn aber bei einem Mieter der Zähler ausfällt, z. B. am Anfang eines Jahres, werden bspw. 30 m³ Kaltwasser nicht gezählt oder 15 m³ Warmwasser, die dann zum sonst gewohnten Verbrauch an Allgemeinwasser dazu kommen. Wem das nicht auffällt...

Prüfen dann alle Bewohner ihre Zähler, ob sie noch zählen und bei der Gelegenheit auch, ob sie noch geeicht sind, hat der Vermieter ein dickes Problem, wenn einige davon vielleicht schon abgelaufen sind.


Dasgereat 
Fragesteller
 21.07.2021, 20:13

Ja, das meine ich auch so: wenn die Differenzmenge zu hoch ist z. B. 50 m³, wäre das schon ziemlich merkwürdig, finde ich. Weil dann würde etwas nicht stimmen, so groß kann die Differenz ja gar nicht sein gewöhnlich.

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Dasgereat 
Fragesteller
 21.07.2021, 20:14
@Dasgereat

Der Vermieter wird wahrscheinlich eine schätzung machen bei uns, wenn der zähler ausfällt, das wäre dann auch blöd.

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bwhoch2  22.07.2021, 08:51
@Dasgereat

Das kann er auch nicht willkürlich machen. Wie schon mal geschrieben: Wenn ein neuer Zähler eingebaut ist und dieser mehrere Monate, von z. B. August bis Dezember gezählt hat, ergibt sich ein ganz normaler Durchschnitt je Monat und dieser kann dann zur Schätzung für Januar bis Juli heran gezogen werden. Macht er das nicht, bzw. will viel zu hoch schätzen, könnt Ihr auch dagegen angehen.

Hierbei kann man auch auf die Heizkostenverordnung, §12 verweisen. In Satz 1 steht:

(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. 

Somit hättest Du auf jeden Fall das Recht, von geschätzten Warmwasserkosten 15 % abzuziehen.

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Dasgereat 
Fragesteller
 22.07.2021, 10:06
@bwhoch2

Du bist einfach genial! Dein Wissen ist top!

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Hier noch eine eigene Erfahrung:

Vor längerer Zeit übernahmen wir ein Haus, in dem mehrere Zähler verbaut waren, die nicht mehr geeicht waren. Mit den damaligen Mietern habe ich vereinbart, dass sie erst einmal für die Abrechnung verwendet werden, so lange sich keine größere Abweichung zu den bisherigen Abrechnungen der vorherigen Eigentümer ergibt. Sie sollten aber auch umgehend Bescheid geben, wenn sie aus irgend einem Grund damit nicht mehr einverstanden sind. Das hat dann auch mit den damaligen Mietern gut funktioniert.

Als dann ein Mieterwechsel war, haben wir aber sofort umgestellt auf Verteilung des Wasserverbrauchs nach Personen, womit auch wieder jeder einverstanden war.

Zugleich habe ich aber dennoch die Ablesewerte der Zähler genommen, für den Fall, dass es eine größere Beanstandung gibt, um ggf. aufzeigen zu können, ob jemand dadurch wirklich benachteiligt ist oder nicht.

Das hat dann auch ganz gut funktioniert.

Schließlich gab es in dem Haus eine größere Umbaumaßnahme, die auch die Wasserleitungen betraf und das nahmen wir dann zum Anlass, um eine Abrechnungsfirma zu beauftragen, nun überall neue Zähler einzubauen und die Verteilung des Wasserverbrauchs künftig zu übernehmen.

Ganz wohl war uns in der Zeit mit den alten Zählern aber nie, denn schließlich wusste man nie so ganz genau, woran man bei den Mietern ist und ob sie uns nicht doch mal was reinwürgen wollen.

Warmwasserzähler, welche aus der Eichung sind laufen langsamer und zeigen einen geringeren Verbrauch an, ich soll doch hier froh sein.

Das ist grober Unfug. Sie laufen normalerweise mit evtl. Abweichungen (mehr oder weniger) genauso weiter oder sind irgendwann defekt, sodass sie gar nichts mehr zählen. (Hatten wir auch schon.)

Unsere Abrechnungsfirma hat gespeichert, wann welche Zähler auslaufen und sie kommen dann automatisch zum Austausch.

Falls der Vermieter irgendwann selbst Zähler angeschafft hat, gilt für ihn das Gleiche, wie für die Abrechnungsfirmen. Er darf keine Abrechnung mehr auf Basis dieser Zähler machen, wenn die Eichfrist abgelaufen ist. Falls es aber in einem Wohnhaus mit alten Zählern niemand gibt, der sich daran stört, ist das für den Vermieter auch kein Problem. Sobald aber nur einer dabei ist, dem nicht gefällt, was an einem der alten Zähler so gezählt wird, hat der Vermieter ein dickes Problem.

Hier Link, in dem das auch nochmal erklärt wird:

Eichung der Wasseruhr abgelaufen » Was nun? (hausjournal.net)

oder hier:

Nebenkostenabrechnung: ungeeichte Zähler – Was nun?

Eichpflicht für Zähler. Im BGB findet sich keine ausdrückliche gesetzliche Eichpflicht für Verbrauchserfassungsgeräte des Vermieters, allerdings gibt es ein Eichgesetz und dies ist auch auf Mietverhältnisse anwendbar. ... Die maßgeblichen Regelungen des Eichgesetzes (EichG) sind zunächst § 2 Abs. 1 und § 25 EichG.

Die Firma rechnet mit dem Vermieter ab und der rechnet mit euch ab.


Dasgereat 
Fragesteller
 21.07.2021, 15:43

Das war leider nicht meine Frage! Das weiß ich auch so.

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AlphaAristokrat  21.07.2021, 15:47
@Dasgereat

Ja, was verstehst du daran nicht?

Die Firma rechnet gesamt zb 1000 Einheiten mit dem Vermieter ab und mehr juckt die nicht.

Und der Vermieter verteilt dann weiter.

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bwhoch2  21.07.2021, 16:06
@AlphaAristokrat

Das stimmt so nicht. Wenn eine Abrechnungsfirma, wie z. B. Techem, ISTA, Minol beauftragt ist, dann sind diese Firmen in der Regel für die Ausstattung mit ordentlichen Zählern zuständig. Auch für Eichung bzw. Austausch. Sie erhalten vom Vermieter Informationen über Gesamtverbrauch bzw. Gesamtkosten und verteilen diese auf die einzelnen Nutzer entsprechend der Ablesewerte. Der Vermieter verteilt nichts mehr weiter, sondern setzt die ermittelten Beträge ggf. in seine Betriebskostenabrechnung ein, sofern diese nicht auch durch die Abrechnungsfirma erstellt wird.

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AlphaAristokrat  21.07.2021, 16:07
@bwhoch2

Ja, die erstellen auch, aber dann kümmern die sich auch um den Zähler.

Wenn die das jährilich machen, wie lange soll der ungeeicht da rumhängen?

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bwhoch2  21.07.2021, 16:29
@AlphaAristokrat

Die Abrechnungsfirmen tauschen unaufgefordert ihre Zähler aus oder machen ihren Auftraggeber aufmerksam, wenn sie feststellen, dass Zähler, die im Eigentum des Auftraggebers sind, ihre Eichfrist überschritten haben.

Wenn aber gar keine Abrechnungsfirma beauftragt ist und der Vermieter kümmert sich nicht weiter, bekommt er irgendwann ein Problem.

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