Meinung des Tages: Schuldenfalle Onlineshopping – wie kann besser vor den Risiken gewarnt werden?

Der heutige Black Friday steht vollends im Zeichen von Schnäppchen, Schnäppchen, Schnäppchen! Dabei locken nahezu alle Online-Händler und Zahlungsdienstleister mit vermeintlich attraktiven Bezahle-Später-Modellen. Für viele Menschen jedoch sind derartige Zahlungs-Optionen der erste Schritt in die Schuldenfalle...

Boom des Online-Handels

Der Trend, Waren und Dienstleistungen im Netz zu bestellen, ist in Deutschland weit verbreitet: 81% der 16- bis 74-Jährigen haben schon einmal im Internet bestellt. Viele von uns ziehen es mittlerweile vor, ihre Lieblingsprodukte lieber gemütlich und in Ruhe vom Sofa aus zu bestellen anstatt sich in den Fachhandel in der Innenstadt zu begeben. Besonders stark nachgefragt werden im Online-Handel Kleidung, Schuhe, Accessoires und Sportartikel. Aber auch Filme, Musik oder Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs werden inzwischen fast primär online bestellt. Besonders verlockend: Ein Gros der Anbieter bietet inzwischen "Buy now, pay later"-Modelle an....

Kaufe jetzt, zahle später - Klarna sei Dank

Gerade am heutigen Black Friday ist seitens des Online-Handels wieder mit neuen Rekordgewinnen zu rechnen. Doch nicht nur Händler, sondern vor allem Zahlungsdienstleister wie Klarna oder PayPal blicken dem heutigen Tag mit hoher Vorfreude entgegen, da diese mit vermeintlich lukrativen Bezahlmodellen locken. Gekauft wird heute, bezahlt wird zu einem späteren Zeitpunkt; oder im allerschlimmsten Falle nie. Insbesondere junge Menschen oder Menschen aus einkommensschwachen Haushalten greifen beim Online-Shopping immer häufiger auf Klarna oder PayPal zurück und tappen hierdurch in eine für sie kaum noch zu bewältigende Schuldenfalle.

Wenn der Onlinekauf zur Schuldenfalle wird..

Die TikTokerin namens Leari Cheri hat ihre Verschuldung jüngst öffentlich gemacht, um anhand ihres Beispiels andere / jüngere Menschen für die Themen Online-Shopping und Schulden zu sensibilisieren. Nachdem die ersten Mahnungen bei ihr eingetroffen sind und diese sich von Woche zu Woche vermehrt haben, wurden die Schreiben schlichtweg nicht mehr geöffnet und weggeworfen. Angesichts der Zahlungsaufschübe verlieren viele Online-Käufer sukzessive den Überblick über ihre Einkäufe, Fristen sowie die angehäuften Schulden. Helfen kann hier oftmals nur noch die Schuldnerberatung.

Schuldnerberater Matthias Klusmann sieht vor allem Bezahldienstleister wie Klarna als Riesenproblem: Jeder einzelne Kauf wird bei Verzug einzeln abgemahnt und einzeln zum Inkasso gebeten. Zusätzlich fallen immens hohe Verzugszinsen an, die sich summiert mit anderen offenen Rechnungen und Käufen für manche Käufer zu einem finanziellen Fiasko entwickeln.

Die Verbindlichkeiten, die überschuldete Personen bei Gläubigern des Online- und Versandhandels hatten, beliefen sich auf durchschnittlich 587 Euro. Das entsprach allerdings nur knapp zwei Prozent der gesamten durchschnittlichen Verbindlichkeiten aller überschuldeten Personen in Höhe von 31.087 Euro. 2016 hatte die Schuldenlast im Schnitt noch 510 Euro betragen.

Besonders oft seien es Frauen, jüngere Menschen zwischen 20 und 24 oder Menschen aus finanzschwachen Haushalten, die den Versuchungen des Online-Kaufs erliegen und letztendlich die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen müssten.

Unsere Fragen an Euch:

Wie können junge und einkommensschwache Menschen besser vor derartigen Schulden bewahrt werden? Welche Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Politik, Schule und Elternhaus? Habt Ihr beim Online-Kauf auch schon einmal den Überblick verloren? Und inwiefern beeinflussen soziale Medien das Konsumverhalten und tragen zur Entstehung von Schulden bei?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/schulden-black-friday-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/schulden-onlinehandel-shopping-101.html

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Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

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Ehemann verlangt Miete von mir - Beziehungsstreit?

Hallo! Mein Mann (27) und ich (27) haben vor einem halben Jahr geheiratet und haben bis jetzt in einer Mietwohnung gewohnt, deren Miete wir dem Einkommen entsprechend geteilt haben. Da wir ein Kind erwarten, hat uns sein Vater eine Wohnung von ihm (er hat drei) angeboten. Da er bereits die Hälfte des Preises abbezahlt hat, müssten wir einen für diese Wohnung nicht allzu großen Kredit aufnehmen (monatlich ca. 1300€).

Nun wollte ich bei der Zahlung vom Kredit mithelfen und 40 % (das wäre unseren Einkommen entsprechend) zahlen. Mein Mann hingegen hätte gerne, dass ich ihm Miete bezahle (ca. 500 €), weil er mir das Geld, welches ich in den Kredit investiert habe, im Fall einer Trennung zurückgeben müsste (was zu viel ist). Seitdem ist bei uns ein Streit entfacht, da ich mein Leben lang nicht Miete bezahlen will, und im Fall einer Trennung hätte er eine ganze Wohnung und ich hätte rein gar nichts. Ich finde das ungerecht, weil es mich lebenslang in eine schlechtere Position bringt. Ich wollte mir immer Eigentum kaufen und wäre ich alleine, würde ich mir eine kleine Wohnung kaufen. Muss ich aber 500€ Miete an meinen Mann bezahlen, kann ich mir keinen weiteren Kredit leisten. Ich verliere also richtig viel Geld dadurch.

Wie seht ihr das? Wie würdet ihr sowas regeln und sind meine Zweifel gerechtfertigt?

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