16 GB Karten sind aktuell wirklich zu klein für die meisten Dinge, egal ob Fotografie oder Videoverfilmungen.

Ich hab es im betrieblichen Umfeld aber bereits mehrfach erlebt, dass Daten auf Speicherkarten gesichert oder zweitgesichert werden und diese Karten dann tatsächlich täglich gewechselt und archiviert werden. Da bieten sich solche Zehner-Packs natürlich an. Allerdings setzen die dann die SD-Karten von Markenherstellern ein.

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Die nächste Wahl die ansteht ist die Europawahl.

Bei der Europawahl finde ich es wichtig "die Partei" zu wählen, denn nur so erfährt man als Wählender was in diesem Sumpf von EU überhaupt los ist, wie unnötig die ganz EU ist und wie sehr der Bürger von den EU-Institutionen verarscht wird.

Auf Kommunalebene wird es schwieriger, denn die meisten Kandidaten sind keine Satiriker sondern richtige Kasper die weder informieren noch sonst irgendwie Öffentlichkeit herstellen.

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Nein, mit Ausnahme von:

Grundsätzlich will ich bei einem Einkauf in Ruhe mein Zeug suchen, meist weiß ich ja wo ich stehe. Wenn ich aussehen, als ob ich Hilfe suche, darf mich auch gerne jemand ansprechen.

Es gibt Läden, bei denen die Verkäufer angehalten sind, die Kundschaft anzusprechen. Damit kann ich dann leben, wenn der Verkäufer mich auf mein "Nein, Danke." dann in Ruhe lässt.

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Darth Vader

Die Welt von Harry Potter ist das etwas inkonsequent. Manche Zauber erfordern das gesprochene Wort und die Geste, aber andererseits kann man sich auch Zauber an den Kopf werfen nur mit Gesten, wenn der Zauber zuvor "vorbereitet" wurde. Und manche Zauberer scheinen auch ganz ohne das Wort Zaubern zu können oder die Gesten zu vereinfachen. Zudem scheint der Zauberstab essentiell zu sein.

Machtnutzer in Starwars brauchen so etwas nicht. Sie können das Umfeld so manipulieren. Die Sith haben eine eigene Art von Zauberei entwickelt die auch mit Gesten und Worten funktioniert, gegen diese wäre selbst ein erfahrener Machtnutzer anfällig. Er muss dann einfach verhindern, dass sein Gegenüber spricht oder sich bewegen kann.

Und bei den Zauberern aus Harry Potter reicht es größtenteils, wenn man ihnen den Stab nimmt.

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Ja, wir hatten gerade gestern im Lehrgang ein kurzes Beispiel zum Thema "keine Spuren vernichten bei einem Verkehrsunfall".

Als die Feuerwehr eintraf, stand ein Fahrzeug quer über die Fahrbahn, dass andere fuhr direkt auf die Seite auf; zwei Tote (Mutter + Kind), sowie der Fahrer des anderen Fahrzeuges in Lebensgefahr.

Als die Feuerwehr bereits aufwischen wollte, kam die Polizei und bat darum, dass man noch wartet, sie wollen Kollegen hinzuziehen, da irgendwas "komisch" aussieht. Das komische war dann letztlich ein kaputtes Blinkerglas auf der dem Unfall abgewandten Seite. Die ganze Szene blieb dann noch etwas länger abgesperrt.

Drei Tage später kam dann der ursächliche Unfallverursacher in Haft. Dieser Unfall war vor ca. 14 Jahren und bereits damals war die Polizei in der Lage einen Täter zu ermitteln obwohl es keinerlei Zeugen gab.

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Ist ein Problem

Ich würde das nicht mitmachen. Du bist der Verkäufer und die Artikel haben Namen die Du vergeben hast. Warum sollst Du Deine Artikel umbenennen für einen Kunden?

Mehr Input wäre interessant.

Wenn es ist wie bei einem anderen Antworter, das Du private Kleidung als Arbeitskleidung bezeichnen sollst, oder private Literatur als Fachliteratur, dann würde ich die Finger davon lassen. Und mich auch fragen, ob ich auf den Kunden angewiesen bin.

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Wenn sich die Rechtslage nicht geändert hat, dann ist der reine Besitz solchen Zeuges nicht strafbar; lediglich die Verbreitung.

Du kannst ja letztlich nichts für Dinge die Dir jemand schickt. Du darfst das Zeug nur nicht weiterverbreiten.

Wenn Du aber der Empfänger solchen Zeuges bist, dann kommst Du als Zeuge in Frage und die Polizei kann Dein Handy ebenfalls zur Sicherung sicherstellen.

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Verbieten? Kannst Du versuchen, wird aber vermutlich ignoriert und das neueste Gossip-Thema werden.

Wenn jemand offensichtlich falsche Dinge verbreitet, dann kannst Du es mit einer Anzeige versuchen.

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Nicht nur in Tirol sondern in allen touristisch interessanten Gebieten Österreichs. Und es gilt nicht nur für Deutsche, sondern für alle Ausländer.

Zudem gilt die Regelung ja nur für Zweit- bzw. Ferienwohnsitze.

Es liegt daher keine Benachteiligung von EU-Bürgern vor.

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Der Lehrer sperrt Euch ja nicht mit ein; er ist ja offenbar mit im Raum.

Offenbar gibt es Gründe die ihn dazu bewegen, dass er Euch das selbständige Verlassen des Klassenraumes untersagt.

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Du gehst in den Laden, sagst das Du eine kaufen willst, der fragt Dich ob Du schon volljährig bist und will ggf. einen Ausweis sehen. Dann wirst Du gefragt ob Du auch noch Munition brauchst. Dann zahlst Du das. Meist schnüren die die Tragebox noch zu und das war es dann.

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DAS Ehrenamt gibt es nicht.

Du kannst zu einer Hilfsorganisation wie Feuerwehr, THW oder Rettungsdienst gehen und Dich dort engagieren.

Es gibt aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten bei Städten, Gemeinden und Vereine im sozialen Bereich.

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Deine Ergänzung hat mit dem gezeigten Gesetz nichts zu tun.

Der von Dir gezeigte § 1 PassG sagt, dass man beim Grenzübertritt einen Pass mitführen muss.

Er hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Ausweispflichten im Inland zu tun.

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Jemand mit einem weniger als 4jährigen Regelstudium benötigt noch drei Jahre Berufspraxis bevor er für die Prüfung zugelassen werden kann.

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Ich finde es lächerlich.

Bei diesen sportlichen Großveranstaltungen geht es um das Geschäft und nichts anderes und politische Debatten sind im unternehmerischen Umfeld nicht hilfreich.

Wenn man politische Debatten in dem Bereich schlagen will, dann durch Boykott. Man geht einfach nicht hin; aber das kann und will sich kein Beteiligter leisten.

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Aus verwaltungstechnischer Sicht sehe ich da inzwischen wenig Probleme. Dank digitaler Register können die Namenswechsel der Personen besser als früher nachvollzogen werden; zudem arbeiten diverse Behörden inzwischen sowieso mit ID oder Kennnummern, damit ist es dem Staat zwischenzeitlich relativ egal, wie sich die Person nennt.

Verpflichtet einen unveränderlichen Nachnamen zu haben ist man im Deutschen sowieso erst seit Ende der 1800er. Zuvor dienten die Nachnamen auch nur der Zuordnung der Personen zu bestimmten Familien und das Recht darüber war nicht wirklich streng.

Ich würde es den Parteien die rechtliche einen Namen wählen dürfen, grundsätzlich frei stellen, welchen (Nach-)Namen sie nehmen, sei es bei der Geburt eines Kindes, bei Ehe oder Scheidung oder sonstigen Anlässen.

Aus verwaltungsökonomischen Gründen würde ich aber "grundloses" Wechseln so weit wie möglich einschränken. Erstmal produziert es nur Zusatzarbeit für die Behörden und zweitens muss eine gewisse Sicherheit für den zivilen Rechtsverkehr gewährleistet werden.

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Wie ist die Fragestellung dazu?

Wenn konkret nach Allgemeinverfügung gefragt wird, fange ich dort an. Wenn konkret nach VA gefragt wird, fange ich dort an.

Der einzige Unterscheid zwischen VA und Allgemeinverfügung ist die Einzelfallregelung.

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Das Reichsjustizgesetz von 1879 führte Schwurgerichte für bestimmte Straftatbestände ein, aber es gab bereits Landgerichte die nur mit Berufsrichtern besetzt waren. Manche Bundesstaaten wollten aber damals schon Schöffengericht haben.

Das Schöffenauswahlverfahren, 30 mussten erscheinen, zwölf wurden letztlich genommen, war zu teuer und zu aufwendig. Da die Geschworenen ihre Entscheidungen nicht begründen mussten, standen die Entscheidungen immer Widerspruch zum tatsächlichen Recht, bzw. die Geschworenen waren nicht in der Lage die Rechtslage sauber zu erfassen. Aus 12 Geschworenen wurden an ab 1924 sechs Schöffen. Die Anzahl der Schöffen wurde dann nach dem Krieg weiter reduziert.

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