Prüft man zuerst einen Verwaltungsakt?
Hey, wenn man im Verwaltungsrecht prüft, ob es sich um eine Allgemeinverfügung handelt, muss man da erst prüfen ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt?
2 Antworten
Wie ist die Fragestellung dazu?
Wenn konkret nach Allgemeinverfügung gefragt wird, fange ich dort an. Wenn konkret nach VA gefragt wird, fange ich dort an.
Der einzige Unterscheid zwischen VA und Allgemeinverfügung ist die Einzelfallregelung.
Ja. Der Unterschied ist nur, dass sich die Allgemeinverfügung an jedermann richtet, nicht nur an einen bestimmten Adressaten. Es müssen aber ansonsten alle Voraussetzungen für einen Verwaltungsakt vorliegen.