Ein Menschen überfahren, getötet und einfach weitergefahren - ohne Zeugen - kann da die Polizei ermitteln?

6 Antworten

Ich verstehe die Frage nicht wirklich. Wenn es zum Ableben eines Menschen kam, ermittelt die Polizei IMMER.


PolNRW93  15.05.2024, 19:02

Das stimmt wiederum auch nicht.

Wenn ein Mensch an Altersschwäche oder an einer Krankheit stirbt und der Arzt einen natürlichen Tod feststellt, interessiert das die Polizei kein bisschen.

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Versuch123150  16.05.2024, 19:53
@PolNRW93

Du musst aber auch bedenken, dass Ärzte auf Totenscheinen,, natürlichen Tid''nicht angeben. Es kann sicherlich Fälle geben, in denen Obduktionen in Erwägung gezogen werden.

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PolNRW93  16.05.2024, 23:21
@Versuch123150

…es ist genau so, wie ich es geschrieben habe.

Wenn ein natürlicher Tod durch den Arzt festgestellt werden kann, bescheinigt der dies auch. Und dann wird ganz sicher keine Obduktion durchgeführt.

Wieso versuchst du hier, meine durchweg richtigen Aussagen zu korrigieren? Ich weiß schon, wovon ich rede.

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Meandor  17.05.2024, 09:15
@Versuch123150

Das war vor Jahren bereits ein Politikum das Ärzte zu häufig "natürliche Todesursache" bescheinigen, bzw. es Probleme gibt die Bescheinigung richtig auszufüllen.

Immer wenn der Arzt etwas anderes als "natürlicher Tod" bescheinigt, dann ist der Arzt verpflichtet die nächste Polizeibehörde zu informieren. Die schauen sich die Sache dann an, treffen die Erstmaßnahmen und die StA entscheidet dann über die Obduktion.

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Versuch123150  19.05.2024, 17:31
@PolNRW93

Nicht alle Instanzen nehmen es immer einfach so hin, was im Totenschein steht. Dabei kann es zu Problemen/Diskussionen kommen.

Das weiß ich, weil eine Ärztin mir eines ihrer Erlebnisse geschildert hat, während sie dabei war, einen Totenschein auszufüllen.

Das heißt, deine Aussage, dass es der Polizei nicht interessiert, stimmt nicht, das darf man nicht verallgemeinern.

Hast du schon mal derartige Erfahrungen denn gemacht?

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kann da die Polizei ermitteln?

Da kann nicht nur, da muß sogar ermittelt werden. Und bei Tötungsdelikten strengt sich die Polizei und Staatsanwaltschaft da auch richtig an. Und in dem Falle steht ja nicht nur fahrlässige Tötung und Fahrerflucht, sondern auch (versuchter) Mord durch Unterlassen im Raum.

Solche Ermittlungen sind natürlich aufwendig, wenn man zunächst nur wenig Ansatzpunkte hat. Aber Fleiß und Motivation führen da meißt zum Ziel. Zunächstmal würde man hier das Opfer untersuchen. Insbesondere sind die Farbreste interessant die das Auto hinterlassen hat.

Die Lacksplitter verraten offensichtlich die Farbe des Autos.

Aber sie verraten auch noch deutlich mehr. Durch chemische Analyse und Vergleich mit der Datenbank des BKA läßt es weiter eingrenzen.

Dann hat man zwar noch nicht das genaue Auto, aber eine Liste, die man abarbeiten kann. Wie lang die ist, hängt vom Einzelfall ab.

Der 2. parallele Ermittlungsstrang läuft über die Werkstätten.

Ferner kann man in dem Bereich auch die Ordnungshüter die eigentlich nach Falschparkern suchen nach dem Auto ausschau halten lassen.

Was der Polizei zugute kommt, ist das solche Täter die Polizei und ihre Möglichkeiten oft unterschätzen. Das liegt auch daran, das die Polizei bei kleineren Delikten die auffendigen Ermittlungsverfahren nicht zur Verfügung hat.

Woher ich das weiß:Recherche

peti12314  15.05.2024, 09:32

Starke Antwort!

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Ja, wir hatten gerade gestern im Lehrgang ein kurzes Beispiel zum Thema "keine Spuren vernichten bei einem Verkehrsunfall".

Als die Feuerwehr eintraf, stand ein Fahrzeug quer über die Fahrbahn, dass andere fuhr direkt auf die Seite auf; zwei Tote (Mutter + Kind), sowie der Fahrer des anderen Fahrzeuges in Lebensgefahr.

Als die Feuerwehr bereits aufwischen wollte, kam die Polizei und bat darum, dass man noch wartet, sie wollen Kollegen hinzuziehen, da irgendwas "komisch" aussieht. Das komische war dann letztlich ein kaputtes Blinkerglas auf der dem Unfall abgewandten Seite. Die ganze Szene blieb dann noch etwas länger abgesperrt.

Drei Tage später kam dann der ursächliche Unfallverursacher in Haft. Dieser Unfall war vor ca. 14 Jahren und bereits damals war die Polizei in der Lage einen Täter zu ermitteln obwohl es keinerlei Zeugen gab.

Aber sicher. Und das tut sie auch.

Sie kann es nicht nur, sondern wird es auch und muß es in solch einem Fall sogar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.