15cm sind ne ganze Menge. Bei Eurowings waere das ein "grosses Handgepaeckstueck", das nur in den Tarifen "Smart" und "Biz" kostenlos ist, nicht aber auch im Tarif "Basic". Wenn du "Basic" gebucht hast, wirst du wahrscheinlich ein "Hangepaeckstueck gross" dazubuchen muessen.

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Nein, du musst auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift kuendigen. E-Mail, Fax, WhatsApp oder eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift waeren unwirksam. Originalunterschrift!

Begruenden musst du die Kuendigung nicht. Die Kuendigungsfrist musst du aber natuerlich einhalten. Wie lang die bei dir ist, kann ich ohne Kenntnis deines Arbeitsvertrags aber nicht wissen.

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Naja, blöd war es schon!

Ja, das war es wirklich. Besonders daemlich wegen des Motivs. Weil es sich bei dem geklauten Artikel naemlich hoechstwahrscheinlich um einen preisgebundenen handelt, der im Flughafen gar nicht teurer ist als im Buchhandel ausserhalb des Flughafens.

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Natuerlich nicht. Die Rueckzahlung der Kaution wird ja erst lange nach deinem Auszug faellig, die Mieten sind es aber schon vorher. Du kannst nicht mit noch gar nicht faelligen Forderungen aufrechnen.

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Du meinst bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft? Dann kommt es darauf an, ob er wusste. dass die angezeigte Person die Straftat gar nicht begangen hat oder nicht.

Wusste er es nicht, ist alles in Ordnung und er hat sich keiner Straftat schuldig gemacht. Wusste er aber, dass die angezeigte Person die Straftat gar nicht begangen hat und hat sie trotzdem angezeigt, war es eine strafbare falsche Verdaechtigung (StGB § 164).

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Schau auf der Website eurer Stadtverwaltung nach, ob dort ein entsprechendes Formular zum Download bereit liegt.

Hier z.B. das der Stadt Rudolstadt: https://www.rudolstadt.de/fileadmin/Formulare_Dokumente/FD_2.1/2_1_Vollmacht_Dokumente_Kinder.pdf

Die Vollmacht braucht es uebrigens nur fuer den Reisepass, nicht aber auch fuer den Personalausweis. Den Personalausweis kannst du naemlich schon ganz allein ohne deine Eltern beantragen.

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Natuerlich kannst du einen neuen Pass beantragen. Fuer den normalen Reisepass ist die Zeit allerdings schon viel zu knapp. Fuer einen Expressreisepass (teurer) reicht sie aber noch aus. Also besorge dir ganz schnell einen entsprechenden Termin und beantrage den Express Reisepass.

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Mit deinem tuerkischen Reisepass kannst du im Flughafen in Aegypten ein Visum fuer maximal 30 Tage bekommen (ausser du wurdest in Aegypten geboren). Sollte dein Geschlecht im Pass allerdings mit "U" oder "X" angegeben sein (weiss nicht, ob das bei tuerkischen Paessen ueberhaupt moeglich ist), musst du dir die Einreise vorher vom aegyptischen Innenministerium genehmigen lassen.

Hier kannst du das auch leicht selbst ueberpruefen: https://www.emirates.com/de/german/before-you-fly/visa-passport-information/

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Wenn du am 30. Juni ausscheidest, hast du nur einen anteiligen Urlaubsanspruch. Den vollen Jahresanspruch haettest du erst, wenn du fruehestens einen Tag spaeter ausscheiden wuerdest (und das Arbeitsverhaeltnis dann bereits laenger als 6 Monate bestanden hat).

Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden.

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Geldstrafen koennen in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden. Bei Bussgeldern geht das jedoch nicht. Allerdings sind bei der Festsetzung eines hoeheren Bussgeldes auch die wirtschaftlichen Verhaeltnisse zu beruecksichtigen. Es wird also bei Normalverdienern kein Bussgeld in Millionenhoehe geben.

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Wie du da auf dem Foto aussiehst, interessiert doch sowieso niemanden. Fast jeder sieht auf seinem Passfoto ziemlich bescheuert aus.

Aendern kannst du es jetzt nicht mehr und dass dir das Foto nicht gefaellt, ist auch kein ausreichender Grund fuer eine (kostenpflichtige) Neubeantragung.

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Die preiswerteren Tarife der Fluggesellschaften sind in aller Regel nicht stornierbar, nur die teureren sind es (zu unterschiedlich hohen Kosten). Du wirst wahrscheinlich in einem nicht stornierbaren Tarif gebucht haben. Dann bekommst du ausser den eingesparten Steuern und Gebuehren nichts zurueck.

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Wenn das Kind noch keine 10 Jahre alt war, haftet es nicht (die Eltern sowieso nicht). War es aber mindestens 10 Jahre alt, kommt es auf die naeheren Umstaende und den Entwicklungsstand des Kindes an.

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Du hast mit deinem Mieter eine Inklusivmiete vereinbart. Da sind die "Nebenkosten" bereits in der Miete enthalten und koennen nicht noch einmal zusaetzlich verlangt werden.

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Da der 3. Werktag im Mai schon laengst vorbei ist, kannst du jetzt nicht mehr zum 31.07. kuendigen, sondern fruehestens zum 31.08. (nicht 01.09.!).

Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. Juni (3. Werktag im Juni) beim Vermieter zugehen, darf es aber natuerlich auch schon frueher. Schriftlich = auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift, also keine e-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift.

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