Kündigung Wohnung?

2 Antworten

Da der 3. Werktag im Mai schon laengst vorbei ist, kannst du jetzt nicht mehr zum 31.07. kuendigen, sondern fruehestens zum 31.08. (nicht 01.09.!).

Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. Juni (3. Werktag im Juni) beim Vermieter zugehen, darf es aber natuerlich auch schon frueher. Schriftlich = auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift, also keine e-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift.

Man kann/darf Jederzeit bei seinem Vermieter kündigen, sofern keine besonderen Kündigungsgründe im Mietvertrag enthalten sind, welche eine Kündigung zb herauszögern oder befristen.


Miridardi123 
Fragesteller
 15.05.2024, 19:54

D.h. Ich könnte jetzt meine Kündigung fertig schreiben und zur Post bringen. Und dürfte zum 01.08. hier raus??

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Miridardi123 
Fragesteller
 15.05.2024, 20:02
@neroren

Es liegt die gesetzliche Kündigungsfrist vor für beide Seiten von 3 Monaten zum MonatsERSTEN. SO stehts im Mietvertrag.

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DerCaveman  16.05.2024, 03:12
@Miridardi123
zum MonatsERSTEN

Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt (knapp) 3 Monate zum Monatsletzten, nicht zum Monatsersten.

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