Kündigung Wohnung?
Guten Abend,
“Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonatd zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig“
Das steht in meinem Mietvertrag.
Ich möchte die aktuelle Wohnung kündigen, bis wann muss die Kündigung beim Vermieter vorliegen? Darf ich jetzt schon kündigen?
DANKE
2 Antworten
Da der 3. Werktag im Mai schon laengst vorbei ist, kannst du jetzt nicht mehr zum 31.07. kuendigen, sondern fruehestens zum 31.08. (nicht 01.09.!).
Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. Juni (3. Werktag im Juni) beim Vermieter zugehen, darf es aber natuerlich auch schon frueher. Schriftlich = auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift, also keine e-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift.
Man kann/darf Jederzeit bei seinem Vermieter kündigen, sofern keine besonderen Kündigungsgründe im Mietvertrag enthalten sind, welche eine Kündigung zb herauszögern oder befristen.
Es liegt die gesetzliche Kündigungsfrist vor für beide Seiten von 3 Monaten zum MonatsERSTEN. SO stehts im Mietvertrag.
zum MonatsERSTEN
Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt (knapp) 3 Monate zum Monatsletzten, nicht zum Monatsersten.
D.h. Ich könnte jetzt meine Kündigung fertig schreiben und zur Post bringen. Und dürfte zum 01.08. hier raus??