Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

Bei diesem Mietvertrag sind die Nebenkosten in der Miete enthalten, d.h. es ist eine Inklusivmiete. Die Nebenkosten müssen abgerechnet werde.

Lass dir vom Vermieter alle Unterlagen vorlegen, prüfe sorgfältig. Die NK- Abrechnung wird für die ganze Wohnung sein, nicht nur für dich.


allwissend4420 
Fragesteller
 15.05.2024, 20:49

ich bin der Vermieter und frage ob ich es auf den Mieter umlegen kann, weil es sind ja nicht klar getrennt warmkosten und kaltkosten. Jedoch muss ich ja Heizkosten abrechnen...

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Du hast eine Festmiete inklusive aller Nebenkosten und die 350 Euro für 100 Quadratmeter klingen nach einem echten Schnäppchen. Bei uns bekommst Du für das Geld vielleicht ein Wohnklo mit Kochnische.

Was ist da jetzt das Problem?


allwissend4420 
Fragesteller
 15.05.2024, 19:55

Es ist eine Wg und ich habe jetzt eine Nebenkostenabrechnung bekommen mit 1500€ minus. Kann ich die dann rechtlich fordern ?

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allwissend4420 
Fragesteller
 15.05.2024, 19:57

Also es geht mir darum, ob ich das Recht habe Nebenkosten die mehr entstanden sind auch einzufordern ?

Ich bin Hauptmieter und habe die Wg untervermietet. Nun kam die Nebenkostenabrechnung …

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Du hast mit deinem Mieter eine Inklusivmiete vereinbart. Da sind die "Nebenkosten" bereits in der Miete enthalten und koennen nicht noch einmal zusaetzlich verlangt werden.