Haftung für Schäden als Fahrer bei Autoüberführung.

Folgende Situation: Ich habe einen Zweitjob als selbständiger Überführungsfaher (Lager zu Händler, Händler zu Händler etc. ) von Vorführwägen eines deutschen Premiumherstellers. Es gibt einen Rahmenvertrag über freie Mitarbeit in dem das Thema Schäden an einem zu überführenden Fahrzeug nicht auftaucht. Die Schäden, die täglich auftauchen können, sind Steinschlagschäden, Lackkratzer und vor allem Kratzer an den sündhaft teuren Felgen beim Einfahren in Waschstraßen. Fahrzeuge müssen gewaschen übergeben werden. Bei diesen Ultraniederquerschnitsreifen sind die Führungsschienen der Waschstrassen oft höher als die Reifenhöhe. Somit kratzt bei Berührung des Rades an der Führungsschiene Metall auf Metall. Mit bekannten Folgen.

Es gibt Protokolle Übernahme - Übergabe, die von mir als Fahrer unterschrieben werden müssen, und in denen die bestehenden Schäden angekreuzt werden müssen. Allerdings unterschreibt bei der Abholung im Lager schonmal niemand von Seiten des Herstellers. Sowohl Hersteller als auch mein Auftraggeber (Überführungsfirma) versuchen entstandene Schäden entweder auf den Händler oder mich als Fahrer abzuwenden. Es wird von meinem Auftraggeber auch eine deutliche Drohkulisse aufgebaut, dass ich auch bei leichter Fahrlässigkeit in Haftung genommen werden kann.

Auszug aus den "Richtlinien":

4.6 Schäden/Selbstbeteiligung

Während der Überführung entstandene Schäden sind umgehend dem VPM Dispositionsteam mitzuteilen. Der weitere Einsatz des Fahrzeuges wird dann geklärt Es ist zwingend ein Schadensprotokoll auszufüllen Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt insgesamt 2.500,- Euro. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt der Fahrer dann, wenn er einen Schaden/Unfall fahrlässig begeht Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Fahrer in voller Schadenshöhe!

Wie sieht es rechtlich aus? Muß ich mir ständig Sorgen machen, dass ich bei einem Kratzer, der womöglich von mir bei der Durchfahrt durch eine Waschstrasse verursacht wurde, schadensersatzpflichtig gemacht werde? Oder auch bei Schäden, die schon bei Übernahme da waren, aber nicht auf dem Protokoll dokumentiert wurden, weil vielleicht übersehen.

Bitte nur juristisch fundierte Antworten.

Auto, Schadensfall, Überführung
Wer Haftet bei einer Überführungsfahrt vom Händler zum Käufer?

Folgende Situation:

Ich habe ein Fahrzeug gekauft für einen sehr SEHR hohen Wert, das Fahrzeug wurde vom Händler zu mir überführt. Als er ankam sagte er ihm sei was passiert und zeigte zur Scheibe. STEINSCHLAG!! Ich sagte Ihm das es ja nicht schlimm sei und sowas passieren kann allerdings sollte diese Scheibe ausgetauscht werden und das ganze sicherlich nicht auf meine Kosten. Denn ich habe das Fahrzeug ja nicht mit einen bestehenden Steinschlag gekauft.

Das Auto wurde also wieder abgeholt und ins Werk gebracht wo der Jahreswagen eine neue Scheibe inklusive Kamera gewechselt wurde. Ich bekam einen Anruf und wurde nach meiner Versicherungsnummer gefragt. Das ganze hat mich dann leicht sauer gemacht. Der Verkäufer der bei mir angerufen hat war ebenfalls auch der Fahrzeugüberführer.

Ich sagte ihm das ich es nicht Einsehe für so was meine Versicherung zahlen zu lassen. Meine Wenigkeit war zu diesem Zeitpunkt des Schadensereigniss weder Besitzer noch Fahrer oder sonstiges.

Dies gab eine Diskussion und mir wurde ein Zettel vor die Nase gelegt und gesagt das ich hier unterschreiben müsse weil es mein Fahrzeug ist. Dort stand drin das meine Versicherung für den Schaden aufkommen soll und ich der Auftraggeber bin.

Das machte mich noch mehr sauer und verweigerte diese Unterlagen zu unterschreiben.

Ich finde das geht gar nicht!!!! Da ich absolut nicht einverstanden war fragte ich den Verkäufer ob im bewusst sei das dieses vorhaben eigentlich Versicherungsbetrug ist und ich mich nicht verarschen lasse.

Die Scheibe wurde ersetzt, das Fahrzeug ist wieder bei mir. Trotzdem wird darauf gedrängt das ich den schaden meiner Versicherung melden müsse.

Hat dieser Verkäufer recht oder nicht ?? da ich momentan absolut nicht schlafen kann wäre ich froh über eine informative Antwort. Meinen Versicherungsberater erreiche ich leider diese Woche nicht mehr.

Danke für eure Hilfe

Haftung, PKW, Überführung