Gebrauchtes Motorrad von Belgien/Niederlande kaufen das ich in Deutschland fahren möchte. Was muss ich beachten?
Ich wohne an der Grenze zur Niederlande und Belgien. (Aachen) Nun habe ich ein gutes Angebot für eine gebrauchte Maschine in Belgien bekommen und würde diese gerne dort probe fahren und kaufen. Was muss ich beim Kauf beachten? Was muss ich an Steuern oder Zoll zahlen um die Maschine von Dort nach Deutschland zu fahren. Die Maschine hat einige "tuning-Teile" verbaut (anderes Windschild, andere Spiegel und ein anderer Auspuff) muss ich da auf etwas besonderes achten? Ich würde mich über eine ausgiebige Antwort sehr freuen! :)
2 Antworten
Zu steuern kann ich dir nix sagen, aber die anbauteile müssen auf jeden Fall eine E-Nummer haben und/oder eingetragen sein.
Reicht es wenn sie in Belgien eingetragen wurden oder muss ich die in Deutschland nochmal eintragen lassen?
Es ist ja ein gebrauchtes Motorrad, daher brauchst du kein Zoll zu zahlen. Zumindest war das vor 5 Jahren der Fall, als ich den Gebrauchtwagen meines Vaters in den Niederlanden kaufte und nach Deutschland einführte. Du musst mit der Karre in Deutschland zum TÜV. Dort erfährst du dann wie das ausschaut mit den Tuning-Teilen. Ich wohne momentan in Belgien und kenne daher auch den Belgischen TÜV.... zwar nur für PKW (da ich kein Motorrad fahre), aber ich habe sehr stark den Eindruck gewonnen, dass der Belgische TÜV strenger ist als der Deutsche. Mit dem PKW gehst du in Deutschland nur alle zwei Jahre zum TÜV, in Belgien jedes Jahr..... Somit gehe ich davon aus, dass wenn das Motorrad mit den Umbauten in Belgien durch den TÜV geht, das in Deutschland auch kein Thema sein wird.
Aaaaaaaaaalso, den Bock kaufen, ab zum TÜV. Dann wählst du die Versicherung deines Vertrauens und dann gehst du mit Kaufvertrag, die Belgischen Fahrzeugpapiere und Deutschem TÜV-Bericht zum Straßenverkehrsamt. Dann wird die Karre eingeführt und du bekommst Deutsche Papiere und die Belgischen werden eingezogen. Dann kannst du dir das Nummernschild kaufen und das Finanzamt meldet sich später dann schriftlich bei dir zwecks Fahrzeugsteuer.
Wenn du noch Fragen hast, kommentier einfach.
Gruß
Henzy
soweit alles richtig, ich ergänze das einfach mal:
Bei Zulassung in Deutschland brauchst Du neben den ausländischen Fahrzeugpapieren eine deutsche Hauptuntersuchung und unbedingt das COC (Certificate of Conformity) bzw EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu dem Fahrzeug, ist das nicht mehr vorhanden (wird nach Erstzulassung i.d.R. verbummelt) kannst Du alternativ bei DEKRA oder TÜV ein Datenblatt zu dem Fahrzeug bekommen, das ist Fahrzuegspezifisch und nicht überbtragbar.
Bei den Umbauten mußt Du vorallem bei Fahrzeugen aus den Neiderlanden aufpassen, in den Niederlanden unterliegen die Motorräder nicht der periodischen Fahrzeugüberwachung, d.h. die sind einmal zugelassen und dann brauchen die keine APK (die NL Hauptuntersuchung) in NL, das ist in Halterverantwortung, demnach findes Du in NL viel, das in D nicht zugelassen ist, von Umbauten mit e-Nr. bis selbt gestrickt oder aus anderem Motorrad passend gemacht. Das solltest Du Doir GANZ genau ansehen.
In Belgien müssen auch Motorräder zur Untersuchung, da ist das Risiko, unzulässige Veränderungen zu haben geringer als bei einem Kauf aus den NL.