Wie funktioniert die korrekte Gewinnverteilung bei Tippgemeinschaften?

Kürzlich wurde ja der Eurojackpot wieder geknackt und 30 Millionen davon gingen an eine Tippgemeinschaft, welche aus 10 Personen besteht.

Davon ausgehend, dass sich alle zu gleichen Teilen am Einsatz beteiligt haben, würden jedem einzelnen nun 3 Millionen zustehen.

Allerdings bezweifle ich, dass alle privaten Tippgemeinschaften (in diesem Fall ein "Stammtisch") da auch wirklich rechtlich alles wasserdicht regeln, damit es kein böses Erwachen gibt.

Zumal das angeblich eine "spontane Idee" war.

Denn spielen kann den Schein ja immer nur eine einzige Person und auch nur an die wird die komplette Gewinnsumme von 30 Millionen ausbezahlt.

Wenn diese nun ihrerseits an jeden der anderen 9 Mitspieler die anteiligen 3 Millionen überweist, dann handelt es sich rechtlich gesehen doch eigentlich um eine Schenkung, auf die dann eine Schenkungssteuer anfallen würde.

Denn rein rechtlich gibt es nur einen offiziellen Gewinner und die Tippgemeinschaft existiert rechtlich ohne einen entsprechenden Vertrag nicht.

Natürlich könnte man das vorab noch schriftlich festhalten, dass im Gewinnfall der Gewinn durch alle zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, aber welche Gültigkeit hätte so ein "privater" Vertrag, der ohne juristisches Wissen aufgesetzt wurde?

Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass bei so einer spontanen "Stammtischidee" vorher ein notarieller Vertrag erstellt wurde und könnte so ein Vertrag überhaupt die "Schenkung" außer Kraft setzen?

Was müssen private Tippgemeinschaften also zwingend beachten, wenn sie im Gewinnfall alle ohne Abzug ihren Anteil haben möchten?

Recht, Lotterie, Lotto, Schenkungssteuer, Lottogewinn, Eurojackpot