Welche Alternativen gibt es für eine normale Fahrradklingel, die lauter sind?

3 Antworten

Gemäß StVZO muss jedes Fahraad mit einer "helltönenden" Klingel ausgerüstet sein.

Dabei werden 85db empfohlen.

Wenn man mit dem Rad im Bereich der StVO fährt oder fahren will, sind Hupen, elektrische Klingeln etc. verboten und führen zu Bußgeldern....

Die Klingel muss manuell bedienbar sein, indem man eine Art "Klöppel" betätigt, der sowohl außerhalb, wie innerhalb der Klingel angebracht sein darf.

Das gilt völlig unabhängig davon, welche Klingeln oder Schallzeichen im Internet angeboten werden, denn die Verantwortung trägt nicht der Anbieter im Internet, sondern der Nutzer des Rades.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Radfahrer und "Schrauber"
Sakul777 
Fragesteller
 05.05.2024, 10:58

Ist doch mir egal, ich bringe die Klingel nicht am fahrrad an sondern an meinem Rucksack!

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JochenOWL  05.05.2024, 11:01
@Sakul777

Mach das ruhig und benutze sie ausgiebig, wenn Kollegen in der Nähe sind - die erklären dir das dann, gegen eine kleine Gebühr...

Noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße

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Sakul777 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:03
@JochenOWL

Und dann zahle ich halt die 15 € und benutze sie dann weiterhin :D bzw, nur wenn ich die im rucksack habe, heißt es ja nicht, dass ich die benutze

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JochenOWL  05.05.2024, 11:09
@Sakul777

Das kannst du halten, wie du willst, denn du bist ja selber für das verantwortlich, was du tust....

Nur, wenn einer oft, mehrmals, dauernd mit Ordnungswidrigkeiten auffällt, dann fragt man sich bei der Behörde, ob derjenige schon die geistige Reife hat, um mit Fahrerlaubnis am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können - aber jeder, wie er mag....

LG

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Sakul777 
Fragesteller
 05.05.2024, 11:29
@JochenOWL

Seit wann braucht man eine Fahrerlaubnis zum Radfahren?

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JochenOWL  05.05.2024, 11:36
@Sakul777

Es könnte ja sein, dass du mal eine Fahrerlaubnis machen willst und wenn du dann namentlich und sogar mit Vornamen bei der Behörde bekannt bist, wird man sich dort Gedanken machen....

Aber, wie gesagt, du bist schon groß und selber für das verantwortlich, was du tust....

Ich wollte halt nicht, das jmd. nur aus Unkenntnis, irgendwelche Probleme bekommt und habe deshalb die Rechtslage mit Blick auf StVO und StVZO geschildert.

Ob sich jmd. an gesetzliche Vorgaben hält oder nicht, ist nicht meine Baustelle.....

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treppensteiger  05.05.2024, 12:11
@Sakul777

So bald die Hupe nicht am Fahrrad angebracht ist, also z.B. an dir, ist die tatsächlich wieder zulässig. Am Fahrrad hat theoretisch trotzdem, eine in der Regel sinnlose, Klingel zu sein. Die braucht man eigentlich nur, falls man nicht rufen kann, keine Stimme hat, stumm ist. Mich hat noch keine Polizeikontrolle auf eine fehlende Klingel hingewiesen (ich hab auch keine), oder gar zu einem Bußgeld verdonnert.

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Du rufst einfach ganz laut: Aus der Bahn!

Oder vielleicht: Weg da! Man kann es auch probieren mit: Verschwinde!

braucht niemand ! § 1 StVO

pling pling . heller ton ist eher zuhören als etwas lautes!