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Muss der Rechtsanwalt meine angeforderte Führerscheinakte wieder an die Führerscheinstelle zurück schicken?

Hallo Leute,

vor 10 Tagen hatte ich ein Anwalt im Bereich Verkehrsrecht (Führerscheinretter) beauftragt, weil ich einen Einsicht in meiner Führerscheinakte werfen wollte, weil der TÜV während meiner nicht bestandenen praktischen Prüfung einen Vermerk in die Akte gemacht hatte. Habe weder von der Fahrschule, TÜV und noch der Führerscheinstelle einen Info über weiteren Verlauf bekommen.

Ich war total durcheinander und habe mir auch mit meinen Gedanken große Sorgen gemacht, was jetzt passiert.

Musste auf Schreiben von Landratsamt warten, aber hat auch ewig gedauert bis zu 5 Wochen, daher auch der Anwalt.

War mit dem Schreiben bei der Führerscheinstelle und die haben gesagt, das die Führerscheinakte an Rechtsanwalt raus geschickt wurde und die mir ohne der Akte keine Auskunft geben können.

Meine Theorieprüfung ist noch bis 26.06.2024 gültig und sollte bis dahin praktische Prüfung bestehen.

Unser Mandatschaft mit dem Anwalt ist auch beendet, habe auch rechtzeitig Widerspruch eingelegt, da er viel zu viel Geld forderte, ohne mir Zeit zu geben, zuerst meiner Rechtsschutz zu fragen, ob Versicherungsschutz besteht?

Beim Telefongespräch mit dem Anwalt hat er mich nur geschumpfen und sollte Ihn nicht mehr belästigen, was ist das für ein Verhalten von Ihm?

Obwohl ich nur höflich um Rücksendung meiner Führerscheinakte gebeten habe.

Meine Frage ist, muss er bei Beendigung der Mandatschaft meine Führerscheinakte unaufgefordert wieder zurück an die Führerscheinstelle schicken?

Danke jetzt schon für eure hilfreichen Antworten.

Mfg

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