Nebenkostenabrechnung ohne Aufschlüsselung?


06.07.2022, 22:56

Ich wollte eigentlich schreiben, dass ich eine ETW bewohne, die an mich vermietet ist. Ich denke, ihr wisst, was ich meine.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus formellen Gründen ist die Abrechnung unwirksam. Aus taktischen Gründen solltest du zunächst einfach schweigen. Erst wenn du abgemahnt werden solltest, wäre entsprechend zu argumentieren, einer unwirksamen Abrechnung muss man nicht widersprechen und auch nicht dem Vermieter erzählen, was sein Fehler war.

Kommt/käme irgendwann eine korrekte Abrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist, wäre sie verfristet und eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

Wippich  14.02.2023, 18:25

Wann würde denn die Frist von 2021 ablaufen?

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Sollte in der Abrechnug eine Nachzahlung an die Vermieterin verlangt worden sein, solltest du nichts bezahlen, weil die Abrechnung formell falsch ist. Du muss die Vermieterin auch nicht darauf aufmerksam mache, sie kann die Forderung nicht durchsetzen. Falls die Sache bis zum bis zum 1.1.23 unbearbeitet bleibt, wäre die Abrechnung verfristet aber das gute Mieter/Vermieterverhältnis gestört. Warte einfach ab, was die Vermieterin unternimmt.

Von Experte Gerhart bestätigt

Weise die Abrechnung schriftlich zurück wegen Formfehlern und verlange eine detaillierte und nachvollziehbare Abrechnung.

Weise sie darauf hin, dass du ein Anrecht auf eine detaillierte Abrechnung hast.

Ja, musst du nachvollziehen können.