Nebenkostenabrechnung ohne Aufschlüsselung?
Ich habe eine ETW, die an mich vermietet ist. Die Vermieterin schickt mir eine Nebenkostenabrechnung ohne Auflistung der einzelnen Posten, aus denen sich die zu zahlende Summe ergibt. Meine Bekannten meinen, dass sei so nicht zu akzeptieren. Der Vermieter sei vom Gesetz her verpflichtet, alle Nebenkosten aufzuführen. Sollte ich die Vermieterin anschreiben und darauf bestehen? Was mache ich, wenn sie abweisend reagiert?
Ich wollte eigentlich schreiben, dass ich eine ETW bewohne, die an mich vermietet ist. Ich denke, ihr wisst, was ich meine.
5 Antworten
Aus formellen Gründen ist die Abrechnung unwirksam. Aus taktischen Gründen solltest du zunächst einfach schweigen. Erst wenn du abgemahnt werden solltest, wäre entsprechend zu argumentieren, einer unwirksamen Abrechnung muss man nicht widersprechen und auch nicht dem Vermieter erzählen, was sein Fehler war.
Kommt/käme irgendwann eine korrekte Abrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist, wäre sie verfristet und eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten.
Sollte in der Abrechnug eine Nachzahlung an die Vermieterin verlangt worden sein, solltest du nichts bezahlen, weil die Abrechnung formell falsch ist. Du muss die Vermieterin auch nicht darauf aufmerksam mache, sie kann die Forderung nicht durchsetzen. Falls die Sache bis zum bis zum 1.1.23 unbearbeitet bleibt, wäre die Abrechnung verfristet aber das gute Mieter/Vermieterverhältnis gestört. Warte einfach ab, was die Vermieterin unternimmt.
Weise die Abrechnung schriftlich zurück wegen Formfehlern und verlange eine detaillierte und nachvollziehbare Abrechnung.
Weise sie darauf hin, dass du ein Anrecht auf eine detaillierte Abrechnung hast.
Ja, musst du nachvollziehen können.