Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 576 b BGB bei Kündigung des Mieters, der eine Werkswohnung gemietet hat.

...zur Antwort

Gibts im Mietvertrag eine Klausel über Schönheitsreparaturen, dann ist die Lackierung der Türen während der Mietzeit rechtens. Die Kaution darf nicht dem Vermieter zufallen. Den Einbau neuer Türen solltest du sofort widersprechen oder bist du schon ausgezogen?

...zur Antwort

Du hast einen Unterlassungsanspruch. Daher wäre eine Unterlassungsklage am Amtsgericht geboten, einen Rechtsanwalt brauchst du dazu nicht, beantrage ein schriftliches Verfahren. Fotos mit Datumseinblendungen fertigen und Schriftdokumente mit Einwurfeinschreiben befördern zur Beweissicherung.

...zur Antwort

Zwei Abmahnungen zum gleichen Thema sind notwendig bei dieser Sachlage. Ändert der UM das Verhalten nicht, kannst du außerordentlich und fristlos kündigen.10 Werktage Auszugsfrist solltest du ihm dann zugestehen.

Voraussetzung ist aber eine eindeutige Regelung im Untermietvertrag, dass der UM bestimmte Aufgaben zu erfüllen hat. Kleine Diebstähle musst du ihm nachweisen und eventuell zur Anzeige bringen. Informiere dich § 543 (1) BGB

Tenor: Das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist massiv gestört!

...zur Antwort

Auch ein Minderjähriger, der nur beschränkt geschäftsfähig ist, darf einen Mietvertrag abschließen, dem aber seine Erziehungspflichtigen ZUSTIMMEN müssen!

...zur Antwort

Die Baugenehmigung ist erforderlich.

...zur Antwort

Da trainierst du in einem Satz bis zum Muskelversagen, bis zu Erschöpfung. Machst dann eine Pause und wiederholst den Satz. Effektiver ist aber einen Satz im submaximalen Bereich zu trainieren, die Pause auf max.30 sec. setzen und dann den nächsten Satz . So kannst du die Superkompensation nutzen.

...zur Antwort

2 Kautionsraten nicht übergeben? Dann kannst du außerordentlich und fristlos kündigen, denn der Mieter ist im Verzug mit dem überwiegenden Teil der Mietsicherheit.10 Tage Auszugsfrist sind zu gewähren. Fehlende Miete nach Mahnung durch Zahlungsklage beitreiben, Vermieterpfandrecht prüfen.

...zur Antwort

Sobald der Mieter im Mietvertrag sich der anteiligen Zahlung der Betriebskosten unterworfen hat, kann er an allen Betriebskosten nach § 2 der Betriebskosten -verordnung durch den Vermieter verpflichtet werden, unabhängig von im Mietvertrag aufgeführten Betriebskosten. Nebenkosten gehören nicht in den Mietvertrag.

...zur Antwort
Mieter Hunde und Katzen machen Ärger?

Hallo zusammen,

wir sind sind seit kurzem Vermieter geworden und haben die ausgebaute Scheune auf unserem Grundstück, welche direkt an unser Haus angrenzt vermietet. Jeder hat seine eigene kleine Auffahrt, dazwischen liegt vorne der Vorgarten, den wir nicht vermietet haben. Die Scheune hat einen kleinen Garten hinten, der mit unserem verbunden ist und nicht wirklich getrennt werden kann, da wir den Garten gerade anlegen (Alles wird erneuert und saniert) und dadurch müssen und ich bei den Mietern und bei uns Rasen mähe. Einzieht die Terasse bei denen habe eingezäunt für Privatsphäre und der 25qm Garten ist dann offen mit unseren, was nach hinten bisher kein Problem darstellt.

Nun zum Problem, die Mieter haben sich erst 2 Kater geholt, die unkastriert draußen rumlaufen und unsere kleine Katze ständig jagen, einmal wollten sie sogar durch unsere Katzenklappe.
Das größere Problem sind aber die beiden Hunde, zwei Rüden, Schäfferhunde-Collie Mix. Die werden draußen nicht and er Leine gehalten, laufen alle Nachbarn und Spaziergänger an, werden in den Vorgarten geschickt, zum „Geschäft“erledigen und dann machen die Mieter das nur auf meine Anweisung weg und vergessen dabei die Hälfte.
Mitten in der Nacht (3 Uhr morgens) werden beide rausgelassen, weil sie mal müssen und dann Bellen die 10 Minuten lang und werden zurück geschrieen, bis sie endlich hören.
Darüber hinaus machen sie auch bei den Nachbarn hin und werden nicht wirklich erzogen. Keine Hundeschule wurde bisher besucht und den Führerschein, der hier Pflicht ist, wurde auch nicht gemacht. Sie sind zu bequem. Für den Führerschein hat man aber auch ein Jahr Zeit.

noch zu erwähnen ist, dass ich jeden Tag in den Vorgarten muss, um da die Frisch gepflanzte Hecke gießen muss und ständig die Hundehaufen dort habe und mit dem Aufsitzmäher alles an den Reifen kleben habe.
und wir haben eine Einjährige Tochter, mit der wir nur zusammen draußen sind und da ist mir die Situation mit 2 Hunden nicht geheuer.
darüber hinaus haben die bei den Katzen nicht gefragt, ob die da einziehen lassen können und bei den Hunden haben sie auch nicht gefragt, nur erwähnt, als sie die schon hatten. Und beim Einzug wussten die , dass das kein Hundefreundlicher Garten ist, da wir noch in der Sanierung stecken.

Meine Frage kann ich die die Erlaubnis zur Tierhaltung zurückziehen? Bei den Hunden weil sie überall hinmachen und alle anlaufen und dadurch ein Gefahr entsteht. Oder muss ich erst eine Abmahnung erteilen?
Meine Befürchtung ist: wenn die erteile oder die Abmahne, dann wollen die eventuell ausziehen, dann finden die keine neue Wohnung, da 4 Tiere einfach zu viel ist.
Wir selber haben ein befristeten Vertrag mit denen über 3 Jahre.

oder kann ich noch etwas anderes tun?
Reden hilft nicht, habe ich nun über mehrere Wochen versucht.

Danke fürs lesen und helfen.

...zur Frage

Alles, was den Hausfrieden stört, der Hausordnung zuwider läuft, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber abmahnen. Ändert der Mieter auch nach der 2. Abmahnung nicht sein Verhalten, ist die außerordentliche und fristlose Kündigung geboten.

Vgl. dazu § 543 (1) BGB.

...zur Antwort
Mietrechtsfrage: Scheune vermietet. Mieterhöhung, Neben-und Betriebskosten. Was muss ich beachten?

Hallöchen,

Ich könnte mal euer Schwarmwissen gebrauchen. Angemerkt werde ich mich hierzu noch an einen Anwalt meines Vertrauens zwecks Mietrecht wenden, ich könnte aber eine erste Einschätzung gebrauchen.

Mein Vater hat vor 5 Jahren eine an das Wohnhaus angrenzende Scheune vermietet. Nach seinem Tod ist dies nun mein Eigentum und die Mietpartei zeigt sich mehr wie nur gewillt einen neuen Mietvertrag abzuschließen, da sich einfach einiges geändert hat in diesen 5 Jahren.

Nun meine Frage: Ich würde gerne eine Mieterhöhung bewirken. Hier wurde bereits von den Mietern gesagt, dass dies komplett genehm ist. Die Miete wurde leichtsinnig in den letzten 5 Jahren kein einziges Mal erhöht. Um wieviel Prozent kann ich diese jetzt anheben? Kappungsgrenze wäre in dieser Gegend 15%.

Dann würde ich gerne alle umlagefähigen Betriebs-und Nebenkosten auf die Mieter umschlagen. Auch hier wurde zugestimmt. Welche gehören dazu? Die Mieter nutzen Strom, Wasser. Für Strom wird gerade ein separater Stromzähler vom Versorger installiert. Eine separate Wasseruhr soll ebenfalls noch hinzu kommen. Hier würde also der tatsächliche Verbrauch sowie die Mietkosten des Zählers und der Wasseruhr auf die Mieter umgelegt werden. Aber wie sieht es bei dem Rest aus? Wie z.b. Grundstückssteuer, Gebäudeversicherung, Niederschlagswasser und Abwasser. Wie lege ich diese auf die Mieter um?

Dies hier soll nur als erste Informationseinholung dienen. Das ich zumindestens ein ungefähres Bild habe, was ich eventuell bisher noch nicht auf dem Schirm hatte.

Danke euch schonmal.

...zur Frage

Eine Scheune ist kein Wohnhaus, kann aber durch Bauantrag in eine Wohnimmobilie umgewidmet werden. Also was ist es - Gewerblich oder Wohnhaus?

...zur Antwort
Betrüger Hausverwaltung?

Hallo, ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben und habe die Zählernummer vom Vermieter bekommen, allerdings besteht die Zählernummer aus 14 Stellen, die nur aus Zahlen sind, was mir komisch vorgekommen ist. Auch unter der Adresse von der Hausverwaltung gibt es eine ganz andere Firma, die mit einer Hausverwaltung nichts zu tun hat. Der Sitz von der Hausverwaltung ist auf der Abensstraße 8, 93059 in Regensburg, mit dem Namen Novium. Gibt es überhaupt einen Stromzählernummer mit 14 Stellen, die nur aus Zahlen bestehen? Das Ganze wirkt auf mich sehr unseriös. Auch hat der eigene Mitarbeiter von Novium anscheinend auf Google eine positive Rezension geschrieben. Der Mietvertrag wird ab dem 01.07.2024 beginnen und der Vermieter antwortet manchmal nicht auf meine E-Mails, wen auch nur verzögernd. Wie kann ich es überprüfen lassen, ob es die Hausverwaltung wirklich gibt? Der Mietvertrag wurde digital unterschrieben, bis jetzt habe ich nicht einmal mit dem Vermieter telefoniert und die Wohnung besichtigt, weil ich einfach zu weit entfernt wohne und die Hin her Fahrerei würde sich nicht lohnen, nur um eine Wohnung zu besichtigen. Der Vermieter meint, dass die Kaution und die erste Miete vor Schlüsselübergabe bezahlt werden müssen. Bis jetzt habe ich nichts überwiesen. Ich werde ab dem 28.06.24 in die neue Wohnung einziehen und den Umzugsunternehmen habe ich schon beauftragt und meine alte Wohnung gekündigt, es besteht halt die Gefahr, dass ich niemandem zur Schlüsselübergabe am 28.06.2024 eintreffen werde, wenn ich vor Ort bin und dann mit leeren Händen dort stehe mit meinen ganzen Sachen. Das Umzugsunternehmen wird auch sicher sein Geld wollen. Wer weiß, vielleicht ist die neue Wohnung auch bewohnt. Aber die Adresse stimmt auf jeden Fall von der neuen Wohnung. Was könnte man jetzt unternehmen, um zu überprüfen, dass die Hausverwaltung jetzt letztendlich existiert oder nicht? Lg

...zur Frage

Du hast ein Exemplar des Mietvertrages von dir und der Hausverwaltung unterschrieben erhalten. Wer ist der Eigentümer des Hauses, in dem du wohnen wirst? Der Mietvertrag ist wirksam und der Mietbeginn auf den 01.07.2024 festgelegt.

Hast du eine Genehmigung bereits zum 28.06.24 die Wohnung zu beziehen? Ohne diese ausdrückliche Genehmigung läufst du Gefahr, die Wohnung nicht übergeben zu bekommen.

Die Hausverwaltung Novium GmbH existiert. Öffne bei google deren Seite und öffne dort das Impressum, da stehen alle relevanten Angaben.

Rufe den Netzbetrieb Regensburg an und lass zu deiner Sicherheit die Zählernummer überprüfen.

Die erste Rate der Kaution kannst du bereits jetzt überweisen. Die erste Gesamtmiete erst nach Mietbeginn, also am 2.7.24. Hat dir der Vermieter eine Kontonummer für das Kautionskonto mitgeteilt oder willst du ein Kautionssparbuch anlegen?

...zur Antwort

Die ausführende Firma ist Verursacherin eures Laminatschadens. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma hat den Schaden zu regulieren. Meldet das eurem Vermieter.

...zur Antwort

Wenn du zweifelsfrei beweisen kannst, dass deine Kündigung vom 5.5.24 dem Vermieter am 6.5.24 zugegangen ist, dann kannst du bis 31.7.2024 deine Wohnung verlassen und nach Mietende an den Vermieter zurück geben.

Hast du die Kündigung auf dem Postweg gesendet, dürfte der Zugang nicht am 6.5.24 erfolgt sein, denn sonnstags efolgt keine Leerung der Briefeinwurfkästen der Post. Bliebe also nur die persönliche Übergabe gegen Quittung oder Briefeinwurf beim Vermieter unter Zeugen

...zur Antwort
Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin im Februar in eine WG gezogen, ich bin 38 Jahre alt. Es ist eine reine Frauen WG. Zu dem Zeitpunkt war ich alleine in der WG. Im März sind alle anderen eingezogen, alles junge Frauen im Alter von 18 bis 21. Ich habe einer WG Mitbewohnerin mein Zimmer überlassen. (Weil ständig jemand reingeschaut hat, entweder der Hauptmieter oder seine Mitarbeiter). Das Zimmer in welches ich ziehen sollte war zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig. Sondern erst Ende März, Anfang April. Für März habe ich die Miete gekürzt weil im Zimmer keine Wand war, ich schlief auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ich hatte daraufhin Stress mit dem Hauptmieter, der übrigens ein Mann ist. Dazu kam, daß ständig Männer in die WG gekommen sind mit dem Hauptmieter zusammen der aber nicht in der WG wohnt. Dazu muss ich sagen, das der Hauptmieter jedes Mädel mit Schatz anspricht, ich am Anfang Quai Liebesnachrichten erhalten habe. Der Typ aber eine Frau hat und ein Kind mit ihr.Als die neuen Mieteterinnen eingezogen sind fing er an einer davon 18 Jahre alt, an den Arsch zu fassen. Etc... Das war auch der Grund weshalb ich nicht wollte das die Typen da ein und ausgehen wie sie wollen.

Ich hatte mich dermaßen mit dem Hauptmieter verzofft, das er mich anschrie, ich soll ausziehen am besten sofort. Er wolle mich da nicht mehr haben und auch nicht mehr sehen. Ich habe am gleichen Tag Anfang April meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Nun behält er meine Kaution ein. Ignoriert meine Nachrichten und auch Anrufe. Außerdem finde ich das ich da nicht mehr richtig reingehört habe, mit meinen 38. Ich hatte das Gefühl ich muss sie mit Essen mitversorgen, dann sollte ich Amtsbesuche mit ihnen machen, also ich hab mich gefühlt als wäre ich die Mutti. Dann kamen Sprüche wie " du bist ja schon älter".

Wie soll ich vorgehen? Ich bin auf Wunsch des Hauptmieter ausgezogen. Er möchte mir aber scheinbar die) Kaution nicht mehr wieder geben.

...zur Frage

Du warst also Untermieterin so wie die anderen Frauen auch. Der Vermieter hat dir seinen Wunsch angetragen, dass du ausziehen möchtest. Dem hast du stattgegeben. Das nennt man konkludente und einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages. Soweit ist das legitim.

Nun wirst du deine Kaution durch eine gerichtliche Mahnung un vermutlich nachfolgender Zahlungsklage zurückholen müssen. Der Mahnung wird der Vermieter widersprechen, du kannst nicht den Beweis führen, das der Vertrag aufgelöst wurde, außer, dein zimmer wurde wieder vermietet und /oder jemand war Zeuge der Auflösung. Zudem vermute ich, dass du eine Pauschalmiete gezahlt hast.

Mahne zunächst den Vermieter unter Fristsetzung zur Herausgabe deines Eigentums, denn das ist die Kaution nach wie vor. Bedrohe dabei den Vermieter mit eine Strafanzeige wegen Unterschlagung, wenn er die Kaution nicht an dich herausgibt.

...zur Antwort

Wenn du einen Mietvertrag mit der Genossenschaft unterschrieben hast und die Genossenschaft ebenfalls, dann gilt die Summe der Genossenschaftsanteile, die dieser Vertrag ausweist und die Abfolge der Zahlung. Wieso werden hier noch "Geschäftsanteile" verlangt?

...zur Antwort

Die Verwndung der Vokabel "Hauptmieter" ist hier missbräuchlich, du bist schlicht und einfach Mieter einer Wohnung, denn es gibt keine Untermieter in deiner Wohnung.

Dein Vermieter hat ebenfalls missbräulich dir einen Untermieterzuschlag von 50€ auf- gebrummt, denn du hast nicht um die Gestattung der Untermiete gebeten sondern um den Zuzug der Partnerin. Der Vermieter will sich wohl rechtsirrig auf den § 553 BGB berufen. Daher ist dein Widerspruch vollumfänglich berechtigt.

Vermutlich hat dem Vermieter diesen Sachverhalt auch sein Rechtsanwalt erklärt, und somit bleibt auch die Post diesen Fall betreffend aus.

...zur Antwort