Richtigkeit Nebenkostenabrechnung und Vorauszahlung?
Hallo,
Vor wenigen Tagen habe ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten. Darin steht, dass ich eine Vorauszahlung von 1200€ geleistet habe. Meine Nebenkosten betragen 130€,was aber durch einen Kommunikationsfehler unter gegangen ist, somit habe ich Nur die besagten 1200€ statt 1560€ gezahlt.
Dies konnte ich mit meinem Vermieter in diesem Jahr klären, ich habe die fehlenden 360€ für die Vorauszahlung beglichen und ihm überwiesen. Jedoch sind diese 360€, welche ich auch im Verwendungszweck mit "Rückstand Nebenkosten 2021" bezeichnet habe, nicht mit in der Abrechnung berücksichtigt. Allein mit der Vorauszahlung von 1200€ bekomme ich nun lt Abrechnung 127,91€ zurück. Da die weiteren 360€ nicht eingerechnet wurden, stimmt die Abrechnung ja nicht. Der Vermieter meinte telefonisch nun, wir werden im neuen Jahr schon eine Lösung finden.
Ist der Vermieter nun verpflichtet, mir auch die 360€ die ich noch nachträglich gezahlt habe, zu den 127€ zu erstatten? Ich möchte mich auf eine Verrechnung mit der nächsten Abrechnung oder ähnliches Nicht einlassen, da das Mietverhältnis beendet ist und dies sonst definitiv unter den Tisch fällt.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank im voraus
.
1 Antwort
Deine Einspruchfrist beträgt exakt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung.
Selbstverständlich müssen dir die nachgezahlten Vorauszahlungen angerechnet werden. Damit addiert sich dein Guthaben um diesen Betrag. Also 487 EUR beträgt dein Guthaben. Das ist sofort zur Auszahlung zu bringen.
Du solltest nunmehr dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist und du erwartest, dass er dir eine Korrektur der Abrechnung zustellt und entsprechend dein Guthaben überweist. Dafür stellst du ihm den Termin 15.1.23 und kündigst dabei mit an, dass du bei Verzug Rechtsmittel einlegen wirst auf Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB.
Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr weiter und gibt mir Sicherheit.
Albatros stimme ich voll und ganz zu. Er hat kein Recht, diese 360 Euro einzubehalten. Lass Dich nicht unterkriegen.