Darf ich bei meiner Mutter mitwohnen?
Hallo, ich war eine Zeit lang wohnungslos und nun hat meine Mutter mich vorübergehend bei ihr aufgenommen. Die Vermieterin wusste davon nichts.
Nun soll der Hausmeister der Vermieterin bescheid gegeben haben, dass eine zweite Person in der Wohnung sich aufhält.
Die Vermieterin hat nun uns Mittgeteilt, dass dies nicht zulässig sei, da die Wohnung nur für eine Person vermietet wurde.
Ich soll nun innerhalb von zwei Wochen hier ausziehen. Ich habe mit ihr telefoniert und ihr die Situation geschildert. Sie meinte, dass das von ihr aus kein Problem wäre, jedoch die Hausgemeinschaft(?) ihr Probleme machen würde, da die Wohnung nur von über 50 Jährigen bewohnt werden darf.
Dürften die den Mietvertrag desahlb kündigen? Welche Chancen hätten wir vor Gericht? Nach meinem Wissen, dürfen nahe Familienmitglieder auch ohne das Einverständnis des Vermieters wohnen, wenn der Wohnraum es zulässt.
Wie sieht es mit der Altersgrenze aus? Wäre eine Kündigung deshalb zulässig?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Mietrechtlich darf man die nächsten Verwandten ohne weiteres aufnehmen, der Vermieter muss nicht zustimmen und hat das hinzunehmen. Informieren muss man ihn aber.
"da die Wohnung nur von über 50 Jährigen bewohnt werden darf."
Wenn das keine explizite Seniorenresidenz ist, wäre das kein Grund zur Ablehnung.
Eine Seniorenresidenz im Sinne von Altenheim ist das nicht. Ich kenne den Fachbegriff nicht, aber es ist ein barrierefreies Gebäude, welches nur an Ü50 Jährige vermietet wird. Es gibt aber keine Pflegeangebote oder ähnliches.