Darf man ein Graben in die Garage buddeln um mit dem Auto drüber zu fahren?

4 Antworten

Von Experte DodgeRT bestätigt

Das ganze nennt sich Grube. Dafür brauchst du eine Baugenehmigung, dazu muss ein Statiker sich das ganze ansehen ob das mit deiner Garage überhaupt geht.

Machst du aus einer Garage eine Werkstatt, musst auch eine Nutzungsänderung der Garage bei der Gemeinde beantragen.

Dampfschiff  04.04.2024, 09:26

Besonders schwierig wird es, wenn die Garage aufgrund einer Sonderregelung, wie es sie beispielsweise in der Hessischen Bauordnung gibt, gar keine Baugenehmigung brauchte, und einfach so im Rahmen eines gültigen Bebauungsplans errichtet werden durfte. Mit dem Umbau zu einer Hobby-Werkstatt wird das dann insgesamt ein baugenehmigungspflichtiges Gebäude! Viel Spaß damit!

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Es wurde schon einiges geschrieben Fakt ist abhängig von der größe Länge und Tiefe wird das ein genehmigingspflichtige Baumassnahme mit einhergehender Nutzungsänderung.

Es gibt die möglichkeit einer "Kurzen Grube" die Genehmigungsfrei ist aber das richtet sich nach den jeweiligen regionalenBauregelwerken . Teilweise geht das durchaus wenn die Grube nicht eine gewisse Länge überschreitet. Das die Wasser und ÖLdicht ist und eventuell über eine Ölabscheidefunktion erfordert ist nochmal eine andere Geschichte und dann Muß man mit speziellen betonsorten arbeiten.

Ich würde mal Überlegen ob es nicht preisgünstigere Massnahmen gibt die die nutzung zu Bastelzwecken ermöglicht zB Auffahrrampen im Boden eingelassene festinstallationen die Hydraulisch ein oder ausgefahren werden können.. damit ist eine Nutzung auch möglich aber zuerst mal Prüfen was deine Stadt Gemeindeverwaltung dazu sagt bzw als Vorgabe einfordert.

Hallo

kommt drauf an genau wo, wie tief und wie alt die Garage ist. EU weit wurden vor 30 Jahren die Garagenverordnungen "hamonisiert" seither geht einiges nicht mehr in Garagen. Ausser in der Schweiz wo es ja noch die Garagisten gibt.

www.google.com/search?q=%C2%A7+7+GarVO

Der Einbau einer Arbeitsgrube ist der übliche Behördenlauf und in Wasserereinzugsgebieten kann man nur zertifizierte Betonfertiggruben (zb Dywidag, HDW) einbauen die dann meist per Tieflader kommt und in die Baugrube abgesenkt wird und danach kommen die Fertiggaragen drüber (mit einem Spezial LKW der braucht keinen Kran)

https://garagen-rostock.de/fertiggarage-mit-grube

Ansonsten sind die typischen Hobbybastlergruben oder altgrubben vor 1970 "Todesfallen" deswegen gibt es technische Auflagen nach UVV (Ölabscheider mit EX/Flammschutz, Gasmelder, Grundwassertrennschichtung, Zwangsumluft)

Aus einer "Garage" (maximal Fahrzeugpflege) kann man mW seit etwa 1999 keine "Werkstatt" machen vor allem nicht in Wohngebieten. Es geht bei einer Waschhalle oder einer Industriehalle. Aber es gibt ja Schlüsselfertig anlieferbare Werkstatthallen oder die "Werkstattzelte" vom Losberger.

Es gibt aber für Oldtimerbesitzer denn einklagbaren Bedarf an einer "klassischen" Garage zur Wagenpflege. Die muss dann aber bei Neubau neuen Standars entsprechen. Im "Aussenbereich" auf Landwirtschaftlichen Anwesen gibt es in einigen Ländern auch Sonderegelungen selbst im Wassereinzugsgebiet

Es gibt Fertiggaragen (bzw fast alle Fertigaragen haben eine Bodenluke) mit rausnehmbaren Boden dafür gibt es teilweise eine "Wanne". Das ist ist bis ca 50cm Tiefe keine Grube. Fertigaragen stehen zumeist auf 6 bis 12 Stahlbetonpfosten an der Aussenkante und die Wanne ist nur um 40cm tief. Es reicht für den Motorausbau nach der Daimler-Benz Methode oder Frostschutz bzw Ölwechsel. Die Wanne muss dicht sein.

Grube wird schwierig!

Egal ob privat oder gewerblich genutzt ist der Nachweis darüber zu führen, dass kein Öl versickern kann bzw. ein Ölabscheider vorhanden ist.