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Verfällt die Auto-Garantie, wenn eine andere Werkstatt einen Schaden behebt?

Hallo alle zusammen!

Nachdem mir selbst unsere Autoversicherung nicht meine Frage beantworten konnte, ich unsere Vertragswerkstatt jedoch nicht fragen möchte, stelle ich meine Frage jetzt bei Euch.

Vorgestern Abend hat scheinbar jemand mit dem Fuß in die Tür unseres Autos getreten. Natürlich haben wir die Polizei gerufen, aber die haben uns doch tatsächlich erzählt, dass keine Straftat vorliegen würde, weil es kein Unfall ist und man ja nicht sagen könne, ob der Schaden mutwillig oder versehentlich entstanden ist. Also ich weiß nicht, wie versehentlich ein Fuß in die Autotür geraten kann ... :( Das fand ich ja schon mal voll daneben, aber egal ... das ist gar nicht meine Frage.

Da der Wagen erst zwei Jahre alt ist, läuft er noch unter Garantie und genau da ist jetzt mein Problem.

Ich weiß, dass der jetzige Schaden kein Garantieschaden ist, aber wenn ich jetzt den Wagen in eine günstige Reparaturwerkstatt gebe, wo er ausgebeult wird und später ist mal irgendwas mit dem Wagen und die merken, dass er zwischenzeitlich woanders repariert wurde ... verfällt dann die Garantie?

Wir kennen jemanden, der uns den Schaden für 50,- Euro richten würde, wobei unsere Vertragswerkstatt mehrere hundert Euro haben möchte. Da es ein Vollkaskoschaden ist, haben wir leider eine Selbstbeteiligung von 500,- Euro, daher macht es nicht viel Sinn, das der Versicherung zu melden.

Kennt sich jemand damit aus und wäre die Garantie in Gefahr, wenn wir das jetzt günstig von jemandem richten lassen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

P.S.: Man kann es auf den Bildern aufgrund der Spiegelung nicht gut erkennen, aber auch im Bereich des Türgriffes ist die Seite eingedrückt.

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Auto, KFZ, Garantie, ausbeulen

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