Sehr geehrte, gutefrage community,
Ich wollte mich bei euch mal nach zwei Dingen erkundigen:
- Vor Eintrag für Kleinkaliber vorhanden Kleinkaliber Waffe erhalten. Nun gilt eine Frist von zwei Wochen. Darf ich mit dem vor Eintrag die waffe bereits mit zum Schießstand nehmen und dort schießen?
In der Zwischenzeit, wo die WBK bei der Behörde für den Fest Eintrag liegt, darf man da mit der Waffe trotzdem auf den Schießstand oder muss man warten, bis der Fest Eintrag und die WBK wieder da ist ich habe gehört es kann bis zu mehreren Monaten dauern