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Hallo! Zunächst ist einmal zu differenzieren. Strafrecht und Zivilrecht. Wenn du Anzeige wegen Belästigung, Nötigung, Beleidigung (hängt vom Text der Mails ab) erstatten möchtest, kannsr du das bei jeder deutschen Polizeidienststelle tun. Andernfalls könntest du auch die Mails ausdrucken und die Anzeige direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schriftlich zur Anzeige bringen (ko0stenfrei). Geht es jedoch um Unterlassung oder Schmerzensgeld greift das Zivilrecht. Dazu muss Klage eingereicht werden. Gerichtsstad ist beim Schuldner, d.h. wo der Beklagte gemeldet ist. Amtsgerichtssachen kann jeder mit Ausnahme vom Erbrecht und Familienrecht hierzulande selbst vertreten. In den USA wird es meistens aufgrund der Sprachprobleme und unterschiedlichen Gesetzgebung schwierig. Maßgebend ist also der 1. Wohnsitz des Verursachers. Einige Soldaten sind, obwohl sie in den USA stationiert sind trotz allem noch mit 1. Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Dann wäre das AG beim 1. Wohnsitz des Schädigers zuständig. Allerdings ist hier die Kostenfrage im Vorfeld zu klären, da hier möglicherweise noch mit einem Korrespondenzanwalt gearbeitet werden muss.Gruss zunky