Grüßt euch GuteFrage-Freunde,

Doofe Frage, hoffentlich kurze Antwort :),

Werden im Juni nächsten Jahres 18, habe im September 22 meinen A1 Lappen gemacht, nach Regelung des A2 Scheins muss ich nun (min.) 2 Jahre im Vorbesitzt von A1 sein. Nun möchte ich aber verständlicherweise ab Mai, und somit beginn des schönen Wetters, A2 fahren. Muss ich dann trotz A1 Vorbesitzt die vollen Kosten für A2 blechen. Ausnahmen gibts da ja wahrscheinlich keine (oder??)

viele Grüße und Danke :)