Darf der Geschäftsführer (und Gesellschafter) einer GmbH in Deutschland in ein anderes EU-Land umziehen und dort seine Arbeit aus der Ferne verrichten?
Ich habe gelesen, dass dies auf gesetzlicher Ebene möglich ist, aber es ist notwendig, dass die tägliche Arbeit oder verschiedene Entscheidungen innerhalb Deutschlands getroffen werden. Das kommt mir seltsam vor, deshalb frage ich.
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