Darf der Geschäftsführer (und Gesellschafter) einer GmbH in Deutschland in ein anderes EU-Land umziehen und dort seine Arbeit aus der Ferne verrichten?
Ich habe gelesen, dass dies auf gesetzlicher Ebene möglich ist, aber es ist notwendig, dass die tägliche Arbeit oder verschiedene Entscheidungen innerhalb Deutschlands getroffen werden. Das kommt mir seltsam vor, deshalb frage ich.
3 Antworten
Die Entscheidungen können überall getroffen werden, sogar auf dem Mond, manche Dinge müssen aber notariell abgezeichnet werden, das geht nur in Deutschland.
Es gibt keinerlei Vorschriften, wo der GF einer in Deutschland angemeldeten Gesellschaft seinen Wohnsitz haben muss.
Viele Firmen haben Geschäftsführer im Ausland sitzen, er müsste lediglich zur Firmengründung vor einem deutschen Notar erscheinen. Aber selbst dass lässt sich umgehen wenn er Urkunden (Bestellung zu GF, Gesellschaftsvertrag) vor einem anerkannten Notar im Ausland unterschreibt)
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen.