Der Vermieter muß sicherstellen, dass die übliche Raumtemperatur durch die Heizung erreicht wird.
Wenn undichte Fenster die Wärme nach außen lassen, muß der Vermieter Abhilfe schaffen. Das heißt nicht, nue Fenster. Er kann abdichten. Du bist ja in ein altes Bauernhaus gezogen, weißt auch, dass da keine Thermofenster sind.
Jedoch, erfrieren darfst Du nicht. Der Vernmieter muß was tun.