Hallo,

ich wohne in Bonn/NRW und mein Sohn wird in Oktober 3 Jahre alt sein. Er wird von einer Tagesmutter betreut und wir haben letzte Woche einen Platz bei Kita bekommen und einen Vertrag unterschrieben dass mein Kind am Montag den 09.09.2024 bei der Kita in Gruppe Ü3 startet. Tagesmutter Vertrag hat 12 Wochen Kündigungsfrist.

Müssen wir jetzt doppelte Elternbeiträge zahlen? Oder muss ich jetzt die komplette Betreuungskosten bei der Tagesmutter selber bezahlen, welche zu teuer sind, weil das Jugendamt in Bonn nur einen Platz finanzieren wird?

Auf der Bonner Webseite steht:

17. Ich habe mehrere Betreuungsverträge für dasselbe Kind geschlossen. Wie verhält es sich dann mit der Beitragspflicht?

Bestehen für ein Kind zeitgleich zwei oder mehrere bzw. ergänzende Betreuungsverträge, so ist der Elternbeitrag für jeden Betreuungsplatz zu leisten, unabhängig davon, ob die zusätzliche Betreuung in Anspruch genommen wurde oder nicht.

Hinweis: Geschwisterermäßigungen sowie Befreiungen aufgrund eines Vorschuljahres werden für den zeitgleich geschlossenen, weiteren Betreuungsvertrag nicht gewährt.

Was denken Sie?
Danke im Voraus!