Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz legt fest, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden darf.

Ich war in den späten Achtizigern Zivildienstleistender und wäre im Kriegsfall für den Zivilschutz oder sonstigen Diensten an der "Heimatfront" herangezogen worden.

Es gibt meines Wissens sogar Gerichtsurteile, wonach Zivildienstleistende nicht in die Kommandostruktur der Bundeswehr eingebunden werden dürften.

Solange also keine rechtsradikalen Parteien in Deutschland an die Macht kommen, wird dieses Grundrecht wohl nicht abgeschafft.

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