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So ein Verhalten würde ich mir definitiv nicht gefallen lassen. Wegen der "Würgegeste" könntest Du ihn wegen Bedrohung nach § 241 StGB anzeigen (allein schon um zu zeigen dass Du dir nicht alles gefallen lässt). Wegen dem telefonieren könntest Du ihn eventuell wegen unzulässigen Lärm nach § 117 OWiG belangen.
Der Fakt dass dein Hund ihn gebissen hat rechtfertigt in keinster Weise dass er dich belästigt und bedroht.