Meiner Meinung nach fällt es nicht unter Körperverletzung. Die Eltern haben das Sorgerecht für ihr Kind, und wenn sie einer 3 Jährigen erlauben Ohrlöcher gestochen zu bekommen, ist es ihre Schuld, wenn das Kind Schmerzen hat.

Außerdem muss (soweit ich weis) bis 16 Jahre ein Elternteil dabei sein, wenn ein Piercing gestochen wird. Auch bei Ohrlöchern. Somit versichern sich die Piercier, dass Einverständnis der Eltern.

Ob ein Kind mit 3 Jahren bereits Ohrlöcher haben sollte, ist eine andere Frage.

Also allen in allem, die Eltern gaben ihr Einverständnis weshalb meiner Meinung nach der Piercier nicht wegen Körperverletzung angeklagt werden kann.

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