Ist es einer in Deutschland schulpflichtigen Person gestattet, eine Schule im Ausland zu besuchen, während die Person selber aber ihren Wohnsitz in DE hat und somit z.B. jeden Morgen nach Niederlande oder Belgien fahren müsste? (Wenn man zum Beispiel in einer Stadt wohnt, welche nah an einer dieser Länder ist oder sogar an sie grenzt) Und wie sieht das ganze dann aus. + Wie ist die Lage bei nicht-EU Ländern hier z.B. Schweiz?

L.G.