hallo,
ich habe ein video bei youtube hochgeladen,
und wuerde gerne wissen, ob es zur anzeige gebracht werden kann, oder nicht.
dort zu sehen ist eine frau, mit einem ziemlichen vulgaeren vokabular.
sie ist natuerlich dagegen, das es andere sehen koennen, und wird es evtl. zur anzeige bringen.
ich persoenlich habe das video von der person, die das video selbst gedreht hat.
hier der link: http://www.youtube.com/watch?v=Ju2ph02mxxg
was genau daran, ist verboten ?
falls es ueberhaupt etwas daran auszusetzen gibt...
falls es der wiedererkennungswert ist... sollte ich dann einfach das gesicht 'schwaerzen' ?
oder mich lieber an einem juristischen forum wenden ?
wenn ja, kennt jemand ein gutes ?
so... freu mich auf die antworten. :)