Nicht viel. Der fall gehört ins Zivilrecht. Du bist zwischen 7 und 18 Jahren alt und somit beschränkt Deliktfähig. Wenn dabei ein Sachschaden entstanden ist, kannst du laut Artikel 828(3) BGB dafür verantwortlich gemacht werden, wenn du für den Schaden die Erforderliche Einsicht zeigst. ich kann dir nicht sagen, wie das mit den Vorstrafen und ich weiß ja auch nicht ob du Sachschaden verursacht hast. Also es kann auch sein, dass du keine rechtliche Strafe kriegst, aber ich denke du kriegst auf jeden Fall nen Schulverweis oder du luckst rein.

Hoffe ich konnte dir helfen und vg dir xd

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