Guten Tag,

wir haben momentan eine ,,Interessante“ Situation mit unserer Vermieterin. Unsere Vermieterin hat bei uns bereits eine mindestens 2,50m hohe Hecke wegschneiden lassen. Vor dieser Hecke stand und steht immer noch ein 1,80m hoher Zaun. Dieser Zaun steht nun zwischen unserem Garten und einem kleinen öffentlichen Fahrradweg. Diesen möchte sie nun auch noch wegmachen lassen und für 1-2 Wochen offen stehen lassen.
Meine Frage nun ist, darf sie einfach jeglichen Sichtschutz in Richtung eines Öffentlichen Grundes wegmachen und alles so offen lassen? Der Garten wäre dann für jeden frei zugänglich. In dem Garten und der anliegenden Garage + Küche sind selbstverständlich Wertsachen etc. Daher kann ich es mir nicht eigentlich nicht vorstellen, da ich es aber nicht genau weiß, frage ich lieber nach.

Vielen dank im Voraus