Hallo, ich habe gestern meinen Kühlschrank an meinen Nachmieter verkauft.
Wir haben einen schriftlichen vertrag aufgesetzt, allerdings nicht mit ausschluss der gewährleistung, sondern lediglich eine übergabequittung.
Ein paar Stunden nach dem Verkauf meldet sich der Nachmieter und sagt, der Kühlschrank sei defekt.
Vor etwa einer Woche habe ich den Kühlschrank abgetaut, da hat er noch voll funktioniert.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, den Kühlschrank zu reparieren?
Ich dachte da an die Regel "gekauft wie gesehen".
Allerdings wurde der Kühlschrank ja bereits 1 Woche vor Kauf abgetaut, könnte ja auch sein das der Kühlschrank da kaputt gegangen ist.
Lg xaverz